Arbeitssicherheit
Kito-Ratschenzüge erfüllen das erweiterte Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
28.01.2010 | Redakteur/Autor: Volker Unruh
Nur Produkte, die den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) entsprechen, erhalten das Gütesiegel für geprüfte Sicherheit (GS). Die Voraussetzungen, unter denen ein Produkt das GS-Zeichen erhält, sind in den Unfallvorschriften der Berufsgenossenschaften, in den DIN- und E-Normen oder in anderen allgemein anerkannten Regeln der Technik festgeschrieben.
Seit Kurzem ist die Richtlinie um die Prüfung und Bewertung von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) erweitert worden.
Das bedeutet, dass Produkte wie technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte die gesetzlichen Anforderungen zur Vermeidung einer gesundheitlichen Gefährdung die Chemikalienverbotsverordnung einhalten, so der Wortlaut der einschlägigen Richtlinie.
Beim Einsatz von Ratschenzügen auf das GS-Zeichen achten
Die PAK-Stoffe stehen in Verdacht, krebserregend zu sein. Sie kommen vornehmlich in flexiblen und Weichmacherölen oder Gummi vor. Es soll tunlichst vermieden werden, heißt es, dass Werker bei ihrer Arbeit schädliche PAK per Hautkontakt aufnehmen. So ist auch in Bezug auf die Bedienung von Ratschenzügen eine Gefahrenquelle gegeben.
PAK-relevante Schäden beim Menschen werden von der Berufsgenossenschaft als Berufskrankheit anerkannt, denn giftige Bestandteile werden über die Haut aufgenommen und resorbiert.
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