Arbeitssicherheit

Kito-Ratschenzüge erfüllen das erweiterte Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

28.01.2010 | Redakteur: Volker Unruh

Die Schadstoffe lagern sich in Fettgewebe und Leber ab. Daher ist auch beim Einsatz von Ratschenzügen auf das GS-Zeichen zu achten, das von einem anerkannten und akkreditierten Institut verliehen wurde.

Unternehmen und Anwender sind also gefordert, darauf zu achten, dass Produkte wie Gummigriffe oder Werkzeuge keine PAK-Anteile enthalten.

Ein einfacher Geruchstest kann schon sensibilisierend wirken, denn manchmal riecht es streng, wenn die giftigen PAK im Plastik sind. Daher ist es empfehlenswert, sich das Zertifikat vom Lieferanten vorlegen zu lassen.

Die Produkte der Kito Europe GmbH entsprechen der PAK-Richtlinie. Ein akkreditiertes deutsches Prüflabor wurde beauftragt, die Griffe der Ratschenzüge auf Schadstoffinhalte zu prüfen. Das Ergebnis ergab, dass die Kategorie 2 erfüllt wurde.

Kontakt mit Handgriff darf keine gesundheitsschädlichen Folgen haben

Diese beinhaltet, dass der Kontakt des Mitarbeiters mit dem Handgriff in keiner Weise gesundheitsschädliche PAK-bezogene Folgen nach sich ziehen kann – dem Wortlaut der Richtlinie nach heißt es: „Materialien mit vorhersehbarem Hautkontakt länger als 30 s (längerfristigem Hautkontakt)“.

Aufgrund des Prüfergebnisses hat die GS-Zertifizierung für Kito weiterhin Gültigkeit. Die Handgriffe werden in Japan hergestellt und haben schon vor der Einführung der PAK-Richtlinie alle darin aufgeführten Voraussetzungen erfüllt.

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