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Hebetechnik

Kettenbypass sichert die Anwendung von Handhebezeugen im Anschlagmittel

 

09.09.2010 | Redakteur/Autor: Bernd Maienschein

 

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Die Änderung der Nutzlänge von Anschlagmitteln darf aus Sicherheitsgründen nur im unbelasteten Zustand erfolgen. Von Evers kommt jetzt eine Lastaufnahmeeinrichtung, die einfach und sicher unter Last in der Länge verstellt werden kann. Der „Evers-Kettenbypass“ wurde zum Gebrauchsmuster beim Deutsche Patent- und Markenamt angemeldet.


Kettenbypass sichert die Anwendung von Handhebezeugen im Anschlagmittel
Der „Evers-Kettenbypass“ ist eine flexible, wirtschaftliche und gefahrlose Möglichkeit, Anschlagmittel wie Seile, Ketten oder Hebebänder einfach und sicher in ihrer Nutzlänge zu verändern. Bild: Evers
Anschlagmittel sind häufig mit einer ersten Verkürzungseinrichtung versehen, um ihre effektive Nutzlänge schnell und einfach verändern zu können. Wie Evers mitteilt, haben sich solche Verkürzungseinrichtungen in der Praxis bewährt, beispielsweise zum lotrechten Transport asymmetrischer Güter oder zum Ausbalancieren von Lasten, um eine vorab definierte Montageposition zu erreichen, wie es regelmäßig bei einem Kettengehänge der Fall ist.

Nutzlänge nur in unbelastetem Zustand veränderbar

Der Nachteil dabei ist, dass die Nutzlänge nur bei unbelastetem Anschlagmittel geändert werden darf. Aus diesem Grund werden in der Praxis häufig „selbstgestrickte“ Lösungen eingesetzt, um das zu verlängernde oder zu verkürzende Anschlagmittel mit der daran angreifenden Last zu überbrücken.

Damit ist vor allem der Einsatz von Hebelzügen und Stirnradflaschenzügen gemeint, die zwischen die Anschlagmittel gehängt werden. Diese Anwendungen können laut Evers zu kaum kalkulierbaren Gefährdungen für die Anwender führen und würden deshalb in der Regel durch die unterschiedlichen Überwachungsorgane untersagt werden.

Lastaufnahmeeinrichtung unter Last längenverstellbar

Von Evers kommt die Idee, eine Lastaufnahmeeinrichtung so weiter zu entwickeln, dass man sie einfach und sicher unter Last in der Länge verstellen kann. Durch den „Evers-Kettenbypass“, für den eine neue Gebrauchsmusteranmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt erfolgte, löst das Unternehmen dieses Problem. Es handelt sich dabei um Anschlagmittel, vorzugsweise um ein Kettengehänge, das an einen ortsfesten Anschlagpunkt, zum Beispiel einem stehenden Kranhaken unter Last, angeschlagen ist.

Das Kettengehänge besitzt mindestens eine erste Verkürzungseinrichtung. Die Lösung der technischen Problemstellung wird durch den Einsatz eines Handhebezeugs mit zwei Kettenbypass-Adaptern erzielt, das lösbar an das Anschlagmittel und parallel hierzu als „Bypass“ angeschlagen wird.

Anschlagpunkte oberhalb und unterhalb der ersten Verkürzung

Konkret befindet sich der erste Anschlagpunkt oberhalb der ersten Verkürzungseinrichtung, der zweite Anschlagpunkt unterhalb — die zu verkürzende Kette trägt die Last. Wird jetzt bei stehendem Kran das Hebezeug betätigt und die Nutzlänge verkürzt, wird die zugehörige Last angehoben. Dadurch wird die Last vom ersten Anschlagmittel auf das Hebezeug verlagert.

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