28.06.12 | Autor / Redakteur: Robert Lahnsteiner / Stefanie Michel

Ab Juli 2014 müssen Unternehmen, die Aluminium- oder Stahltragwerke herstellen, zertifiziert sein. Die Zertifizierung erfordert dann, dass Schweißungen mit qualifizierten Verfahren unter Verwendung einer Schweißanweisung durchgeführt werden. Um diese zu erstellen, wurde eine entsprechende Software entwickelt.
Bis Mitte 2014 gelten für Unternehmen, die Aluminium- oder Stahltragwerke herstellen, sowohl die nationale Norm als auch die EN 1090. Danach muss eine Zertifizierung vorliegen, der ein aufwendiger interner Prozess mit einem anschließenden Audit einer externen Zertifizierungsstelle vorausgeht. Allerdings bedeutet dies ebenso, dass der Auftraggeber heute schon die Einhaltung der EN 1090 verlangen kann.
Die Normengruppe EN 1090 ersetzt in Europa die bisher gültigen Ausführungsnormen für Stahltragwerke. Dementsprechend dürfen dann Unternehmen nur noch Produkte mit einem gültigen CE-Zeichen vertreiben. Hersteller von Metallkonstruktionen sind daher verpflichtet, sich zertifizieren zu lassen, um mit dem Audit die Voraussetzungen zum Erhalt der Zertifizierungsnummer zum CE-Zeichen zu erfüllen. Die Konformitätsprüfung setzt fünf Schritte voraus:
Zum Erstellen einer Schweißanweisung (Schritt 4) erfordert der Unterabsatz 7.4.1.1 der EN 1090, dass Schweißungen mit qualifizierten Verfahren unter Verwendung einer Schweißanweisung durchgeführt werden.
Die EN 1011-1 erfordert die Erstellung einer Schweißanweisung in Übereinstimmung mit der EN ISO 15609. Für das Lichtbogenschweißen ist die EN ISO 15609-1 anzuwenden. Eine Schweißanweisung (WPS = Welding Procedure Specification) zu erstellen, ist zeitaufwendig und daher kostenintensiv, kann jedoch durch geeignete Software erleichtert werden.
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