Beratung Ein Sicherheitsingenieur berät beim Arbeitsschutz
In vielen gerade kleineren Unternehmen mangelt es an der praktischen Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften. Ein externer Sicherheitsingenieur kann als Dienstleister helfen den nötigen Arbeitsschutz zu gestalten und die Kosten gering zu halten. Neben der reinen Beratung hilft er außerdem bei der praxisnahem Umsetzung, die immer auf die individuellen Unternehmensziele ausgerichtet ist.
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Im Jahr 2014 kam es laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) zu 880.326 meldepflichtigen Arbeitsunfällen im öffentlichen Sektor sowie der gewerblichen Wirtschaft. Schaut man sich diese Unfälle genauer an, wird erkennbar, dass viele davon durch proaktives Handeln mit geringem Aufwand vermeidbar gewesen wären. Denn trotz einer Vielzahl an Arbeitsschutzvorschriften mangelt es in vielen Betrieben an der praktischen Umsetzung.
Vom Arbeitssicherheitsgesetz wird die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Betriebsarzt für jedes Unternehmen vorgeschrieben. Da die Anstellung eines Sicherheitsingenieurs in Vollzeit besonders für kleine und mittelständige Unternehmen mit hohen Kosten verbunden ist, stellt die externe Beratung eine kostengünstige Alternative dar. Dies ist nicht nur effizient und flexibel, externe Sicherheitsingenieure verfügen außerdem über ein tiefes und branchenübergreifendes Fachwissen.
Gefährdungsbeurteilung durchführen
Für einen effektiven Arbeitsschutz sind mehrere Punkte wichtig. An oberster Stelle steht hierbei die sachgemäß durchgeführte Gefährdungsbeurteilung. Oftmals ist diese in vielen Firmen sehr lückenhaft oder überhaupt nicht vorhanden. In der Gefährdungsbeurteilung werden Gefahrenquellen sowohl erkannt als auch eingestuft, und die möglichen Gefährdungen anschließend mit den richtigen Maßnahmen eingedämmt. Ist eine Gefahrenquelle identifiziert, so sollte diese zu allererst mittels technischer Maßnahmen beseitigt werden. Zum Beispiel durch Nachrüsten einer Schutzvorrichtung (wie Schutzwände, Einhausungen, individuelle Vorrichtung oder der Austausch der alten Maschine gegen eine sicherere). Ist die technische Umsetzung nicht möglich, müssen organisatorische oder persönliche Maßnahmen (wie Mitarbeiterschulung oder Einführung von persönlicher Schutzausrüstung) ergriffen werden. Der Unternehmer hat zudem auf das Einhalten aller Sicherheitsmaßnahmen zu achten, denn nicht selten ist menschliches Fehlverhalten Ursache für einen Arbeitsunfall. Häufig werden Schutzvorrichtungen an Maschinen bewusst manipuliert oder Schutzkleidung nicht ordnungsgemäß getragen.
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