Beratung Ein Sicherheitsingenieur berät beim Arbeitsschutz
In vielen gerade kleineren Unternehmen mangelt es an der praktischen Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften. Ein externer Sicherheitsingenieur kann als Dienstleister helfen den nötigen Arbeitsschutz zu gestalten und die Kosten gering zu halten. Neben der reinen Beratung hilft er außerdem bei der praxisnahem Umsetzung, die immer auf die individuellen Unternehmensziele ausgerichtet ist.
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Im Jahr 2014 kam es laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) zu 880.326 meldepflichtigen Arbeitsunfällen im öffentlichen Sektor sowie der gewerblichen Wirtschaft. Schaut man sich diese Unfälle genauer an, wird erkennbar, dass viele davon durch proaktives Handeln mit geringem Aufwand vermeidbar gewesen wären. Denn trotz einer Vielzahl an Arbeitsschutzvorschriften mangelt es in vielen Betrieben an der praktischen Umsetzung.
Vom Arbeitssicherheitsgesetz wird die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Betriebsarzt für jedes Unternehmen vorgeschrieben. Da die Anstellung eines Sicherheitsingenieurs in Vollzeit besonders für kleine und mittelständige Unternehmen mit hohen Kosten verbunden ist, stellt die externe Beratung eine kostengünstige Alternative dar. Dies ist nicht nur effizient und flexibel, externe Sicherheitsingenieure verfügen außerdem über ein tiefes und branchenübergreifendes Fachwissen.
Gefährdungsbeurteilung durchführen
Für einen effektiven Arbeitsschutz sind mehrere Punkte wichtig. An oberster Stelle steht hierbei die sachgemäß durchgeführte Gefährdungsbeurteilung. Oftmals ist diese in vielen Firmen sehr lückenhaft oder überhaupt nicht vorhanden. In der Gefährdungsbeurteilung werden Gefahrenquellen sowohl erkannt als auch eingestuft, und die möglichen Gefährdungen anschließend mit den richtigen Maßnahmen eingedämmt. Ist eine Gefahrenquelle identifiziert, so sollte diese zu allererst mittels technischer Maßnahmen beseitigt werden. Zum Beispiel durch Nachrüsten einer Schutzvorrichtung (wie Schutzwände, Einhausungen, individuelle Vorrichtung oder der Austausch der alten Maschine gegen eine sicherere). Ist die technische Umsetzung nicht möglich, müssen organisatorische oder persönliche Maßnahmen (wie Mitarbeiterschulung oder Einführung von persönlicher Schutzausrüstung) ergriffen werden. Der Unternehmer hat zudem auf das Einhalten aller Sicherheitsmaßnahmen zu achten, denn nicht selten ist menschliches Fehlverhalten Ursache für einen Arbeitsunfall. Häufig werden Schutzvorrichtungen an Maschinen bewusst manipuliert oder Schutzkleidung nicht ordnungsgemäß getragen.
Ein nächster wichtiger Punkt ist die regelmäßige Begehung der Betriebsstätte. Alle Maschinen müssen in wiederkehrenden Abständen kontrolliert und gewartet werden, um frühzeitige Defekte zu erkennen und Reparaturen zu veranlassen. Damit lassen sich Unfälle durch beschädigte Maschinen eindämmen. Weiterhin werden durch die Regelmäßigkeit der Begehung Verbesserungspotenziale im Bereich der Arbeitssicherheit erkennbar. Maschinen die den Vorschriften entsprechen, tragen zudem zu einem gesteigerten Sicherheitsgefühl der Arbeiter bei und garantieren eine höhere Zufriedenheit am Arbeitsplatz.
Es ist sinnvoll Mitarbeiter miteinzubeziehen
Die gesetzlich vorgesehenen regelmäßigen Unterweisungen gehören auch zur Basis eines guten Arbeitsschutzes. Mindestens einmal pro Jahr muss eine unternehmensspezifische Mitarbeiterschulung stattfinden, in der die Arbeitnehmer auf die Gefahrenquellen und Vorsichtsmaßnahmen in ihrem Arbeitsumfeld hingewiesen werden. Liegen temporär zusätzliche Gefährdungen am Arbeitsplatz vor, beispielsweise durch neue Gegebenheiten einer Baustelle, so hat der Arbeitgeber die Pflicht, darauf hinzuweisen und gegebenenfalls Unterweisungen dazu durchzuführen. Es ist außerdem wichtig, ausreichend Ersthelfer im Unternehmen auszubilden. Ab zwei Mitarbeitern muss es schon einen Ersthelfer geben. Bei mehr als 20 Mitarbeitern steigt die notwendige Anzahl noch. Auch sollten die Mitarbeiter in die Verbesserung der Arbeitssicherheit mit einbezogen werden.
Dies ist zum Beispiel durch ein betriebliches Vorschlagswesen möglich. Auch bei Entscheidungen die die Mitarbeiter direkt betreffen, ist es sinnvoll diese mit einzubeziehen. Verdeutlichen lässt sich dies am Beispiel eines Sicherheitsschuhs. Geschmäcker sowie der individuelle Tragekomfort sind verschieden. Haben die Mitarbeiter die Möglichkeit im Rahmen der vorgegebenen Anforderungen über Modell, Farbe und Passform selbst zu entscheiden, erhöht dies die Tragbereitschaft und generiert somit größere Erfolge im Bereich der Sicherheit, ohne dem Unternehmen große Kosten zu verursachen.
Gerade für kleine Unternehmen ist es allerdings meist nicht leicht, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitssicherheit im Auge zu behalten. Dennoch gelten für alle die gleichen Regeln. Auch für Kleinunternehmer gibt es Möglichkeiten, den Arbeitsschutz effizient zu organisieren und die Kosten gering zu halten ohne die gesetzlichen Vorschriften zu missachten. Mit einer professionellen externen Unterstützung wird gemeinsam ein individuelles Konzept entwickelt, um die Arbeitssicherheit im Unternehmen effizient zu organisieren. Der Mehrwert bezieht sich dabei nicht nur auf Fachexpertise und professionelle Hilfe bei der Umsetzung aller gesetzlichen Vorschriften, sondern auch auf die Zeitersparnis für den Unternehmer, die ein geschulter Experte generiert. Zuerst sollte die Gefährdungsbeurteilung gemeinsam erarbeitet werden. Die Zusammenarbeit stellt dabei sicher, dass keine wesentlichen Punkte vergessen werden und sich Verbesserungspotenziale aufdecken und umsetzen lassen. Auch bei der Unterweisung des Personals sowie der Erarbeitung neuer Betriebsanweisungen ist zu empfehlen, die Hilfe eines Sicherheitsingenieurs in Anspruch zu nehmen. Wer bereits ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem in seinem Betrieb eingeführt hat, sollte die Arbeitssicherheit darin integrieren. Dadurch kann der Arbeitsschutz mit in die einzelnen Prozesse einfließen und trägt zu einem gelebten Qualitätsmanagement bei.
Ohne Gesundheit ist alles nichts
Jedem Unternehmer sollte also nicht nur die Sicherheit seiner Mitarbeiter am Herzen liegen, die Notwendigkeit muss gleichermaßen erkannt werden. Eines der maßgebendsten Argumente für die erforderliche Arbeitssicherheit aus Unternehmersicht ist schließlich der Unternehmenserfolg. Innerbetriebliche Leistungsstörungen, zum Beispiel durch Krankheitsfälle oder Arbeitsunfälle bedingt, mindern die Effizienz eines jeden Unternehmens. Wie eine internationale Studie beweist, übersteigt der finanzielle Vorteil in der Regel die Investitionen in praxisnahen Arbeitsschutz. Was Arbeitgeber also in Schutzeinrichtungen, sichere Arbeitskleidung sowie eine effektive Gefährdungsbeurteilung investieren, machen sich am Ende durch sinkende Ausfallzeiten, leistungsstarke Arbeitnehmer und ein gutes Image bezahlt. Arbeitssicherheit rechnet sich also in jedem Fall, denn wie schon Arthur Schopenhauer sagte: „Die Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.“
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