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Recht Homeoffice – das müssen Unternehmen jetzt beachten
Welche Regeln gelten beim Arbeiten zu Hause? Dürfen Risikogruppen aus Angst vor Ansteckung daheim bleiben? Und muss auch unter Quarantäne aus dem Homeoffice gearbeitet werden? Wir haben die Antworten.

Homeoffice kann vom Arbeitgeber nur einseitig angeordnet werden, wenn dazu eine ausdrückliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung besteht. Anderenfalls muss der Mitarbeiter dem Homeoffice erst zustimmen.
Müssen Arbeitgeber ihren Vertrag jetzt ergänzen, wenn sie Mitarbeiter ins Homeoffice schicken wollen?
Besteht bisher noch keine Vereinbarung zum Homeoffice, sollten Arbeitgeber den Arbeitsvertrag entsprechend ergänzen. In einer solchen Vereinbarung sollten dann auch weitere Details geregelt werden, wie die Überlassung von Betriebsmitteln für das Homeoffice, Kosten und Aufwendungen, Versicherungen, Zutrittsrechte des Arbeitgebers und die Beendigung des Homeoffice.
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