Softwareschutz Schutz von Software bewahrt Wettbewerbsvorteile
Autor / Redakteur: Sönke Popp / Claudia Otto
Spezielle Softwarelösungen stellen oft den entscheidenden Vorteil gegenüber Wettbewerbern dar. Dadurch können etwa Produkte schneller und günstiger hergestellt oder Lohnkosten eingespart werden. Diesen Vorteil gefährden viele Unternehmen, weil sie ihre Software nicht oder nur unzureichend schützen.
Der Eintrag im Patentregister entscheidet häufig über Erfolg oder Misserfolg eines Gerichtsverfahrens.
(Bild: apops - Fotolia.com)
Wichtig beim Schutz von Software ist, dass er über die rein technische Umsetzung – etwa durch Verschlüsselungen – hinausgehen sollte. Er muss auch den rechtlichen Schutz der Software – etwa gegen Nachahmer – umfassen. Dieser Aspekt, der mindestens genauso wichtig ist wie der rein technische, wird von vielen Unternehmen nicht ausreichend umgesetzt. Was viele Unternehmen nicht wissen: Software lässt sich mit vergleichsweise geringem Aufwand effektiv schützen, wenn Unternehmen zwei wichtige Punkte beachten:
1. Urheberschutz ist gratis, aber schwach
Unter Urheberschutz steht eine Software automatisch, wenn sie programmiert wird. Eine Anmeldung oder Registrierung ist nicht notwendig. Generell gilt bei Software aber: Der Urheberschutz allein reicht nicht aus. Dies liegt vor allem an den erheblichen Einschränkungen und den damit verbundenen Nachteilen.
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Denn der Urheberschutz gilt nur für die konkrete Programmierung. Er schützt aber nicht vor sogenanntem reverse engineering – wenn die Software in ihre Einzelteile zerlegt wird, um sie anschließend nachzubilden. Die Konsequenz: Gegen eine Software mit leicht abgewandelter Implementierung, aber den gleichen Funktionen, kann der Urheber der Vorbild-Software nicht vorgehen. Das gilt ebenfalls, wenn die Nachahmer-Software in einer anderen Programmiersprache geschrieben ist. Zudem ist es oft schwierig und aufwendig, nachzuweisen, wer der Inhaber des Urheberrechts ist, da dieses beim Autor (Programmierer) der Software entsteht. Ein Unternehmen muss daher eine lückenlose Rechtekette vom Autor zu ihm nachweisen.
2. Ergänzender Patentschutz wichtig
Die Nachteile, die der Urheberschutz hat, lassen sich vermeiden, wenn das Unternehmen für seine Software ein Patent in den Händen hält. Durch den Eintrag im Patentregister kann es zudem nachweisen, dass es die Rechte an der Software besitzt. Dieser formal scheinende Aspekt ist häufig bares Geld wert, da er über Erfolg oder Misserfolg eines Gerichtsverfahrens entscheiden kann. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen ihre Software zusätzlich durch ein Patent schützen.
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Stand vom 15.04.2021
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