Mit einem Modell für die sichere und selbsthemmende Langzeitspannung von Werkzeugen mit geradem Spannrand rundet die Roemheld-Gruppe ihre Serie neuer Keilspanner ab. Das Element zum Spannen von Werkzeugen an Pressen und Spritzgießmaschinen benötigt keine dauerhafte hydraulische Versorgung.
Die Federkraft im neuen Roemheld-Keilspanner erspart eine eigene hydraulische Versorgung.
(Bild: Roemheld)
Zum Fixieren wird Federkraft genutzt und beim Lösen lediglich ein Druck bis 160 bar benötigt. Somit kann die Maschinenhydraulik genutzt werden, wie es in einer Mitteilung von Roemheld heißt.
Keilspanner hält selbsthemmende Verbindung lange aufrecht
Betriebssicherheit entsteht durch eine induktive und zusätzliche optische Positionskontrolle und die Konstruktion des Spannmittels: Der Spannbolzen ist um 6° geneigt und führt beim Fixiervorgang gleichzeitig einen Leer- und einen Spannhub aus, während er sich in axialer Richtung auf den Spannrand absenkt. Durch den Winkel, die Verwendung von Federkraft und den Reibschluss entsteht eine selbsthemmende Verbindung, die über lange Zeiträume aufrecht gehalten werden kann.
Da die Keilspanner Umgebungseinflüssen wie Schmutz und Hitze gut standhalten, bieten sie selbst in schwierigen Fertigungsprozessen eine hohe Funktionssicherheit. Temperaturen von bis zu 160 °C an der Spannstelle sind möglich, das Gehäuse ist rostfrei beschichtet.
Die Keilspanner sind als Variantensystem aufgebaut und können an eine Vielzahl von Anwendungen angepasst werden. Bereits in der Standardreihe schaffen vier mögliche Hydraulikanschlüsse Flexibilität bei der Montage, die Abmessungen des Spannelements entsprechen Euromap-Richtlinien. Bei der Spannrandhöhe beträgt die Toleranz ± 0,5 mm, Unterschiede lassen sich durch Distanzplatten ausgleichen. Die Betriebskraft liegt je nach Baugröße bei 25 bis 120 kN, die Zylinderdurchmesser betragen zwischen 35 und 85 mm. Zusätzlich sind Versionen für schräge Spannränder, mit Dauerschmierung oder Mehrlagenbeschichtung für verbesserte Verschleißeigenschaften erhältlich.
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Stand vom 15.04.2021
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