Die Technotrans AG will ihre Rechtsform im kommenden Jahr von einer Aktiengesellschaft (AG) in eine Societas Europaea (SE) ändern. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats Mitte Oktober beschlossen, mit den hierfür erforderlichen Vorbereitungen zu beginnen.
„Wir bringen mit dem Wechsel der Rechtsform unser Selbstverständnis als international ausgerichtetes Unternehmen stärker zum Ausdruck“, sagt Henry Brickenkamp, Sprecher des Vorstands der Technotrans AG.
(Bild: Technotrans)
„Wir bringen mit dem Wechsel der Rechtsform unser Selbstverständnis als international ausgerichtetes Unternehmen stärker zum Ausdruck“, sagt Henry Brickenkamp, Sprecher des Vorstands der Technotrans AG. Die Rechtsform der Societas Europaea betone diese Internationalität bereits durch die Firmierung. Nicht zuletzt könnten mit der SE Schranken und Hemmnisse, die aufgrund von unterschiedlichen Rechtssystemen bestehen, abgebaut werden.
„Wir erhoffen uns zudem eine weitere Verbesserung des Kapitalmarktzugangs und der Akzeptanz “, betont Brickenkamp. Technotrans könne die organisatorischen Rahmenbedingungen künftig so gestalten, dass sie den internationalen Ausbau des Unternehmens erleichtern. In der Verwaltungsstruktur ist vorgesehen, das bewährte dualistische System von Vorstand und Aufsichtsrat beizubehalten.
Anteilverhältnisse der Aktionäre bleiben unverändert
Für die Aktionäre ergeben sich keine wesentlichen Veränderungen. Die Anteilverhältnisse bleiben durch die Umwandlung unverändert, wie das Unternehmen mitteilt. Auch die Dividendenberechtigung, die Entscheidung über die Verwendung des Bilanzgewinns oder die Abläufe der Hauptversammlung würden unberührt bleiben. Die Umwandlung an sich hat minimale gesellschaftsrechtliche Auswirkungen, bedeutet jedoch keine Neugründung des Unternehmens, keine Sitzverlagerung oder eine Vermögensübertragung, wie es in einer Unternehmensmitteilung heißt.
Die Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat zu dem zu erstellenden Umwandlungsplan stehen noch aus. Mitte Oktober haben die Gremien lediglich beschlossen, mit entsprechenden Vorbereitungen zu beginnen. Die formwechselnde Umwandlung setzt zudem voraus, dass die Hauptversammlung am 18. Mai 2018 der Technotrans AG dem Umwandlungsplan zustimmt und die im Umwandlungsplan enthaltene Satzung der künftigen Technotrans SE genehmigt.
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