EPD Umweltproduktdeklarationen helfen bei nachhaltiger Werkstoffauswahl
Wer heute ein Bauteil konstruiert, ein Gebäude plant oder ein Produkt auf den Markt bringen möchte, kommt um Energieeffizienz und Nachhaltigkeit nicht herum. Vor diesem Hintergrund entwickeln sich Umweltproduktdeklarationen (Environment Product Declarations, EPDs) zum Standard, wie die Initiative Zink der Wirtschaftsvereinigung Metalle mitteilt.
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Der Grund: Für die Bewertung und Auszeichnung nachhaltiger Gebäude müssen alle relevanten Informationen zu den verwendeten Baustoffen in einem allgemein und international gültigen Format vorliegen. Ökonomie, Ökologie und die technische Leistungsfähigkeit sind dabei wesentliche Faktoren, um einem Gebäude das Prädikat „nachhaltig“ zu verleihen, wie es heißt.
Umweltproduktdeklarationen beruhen auf Normen EN 15.804 und ISO 14.040
Zink zeichnet sich laut Pressemitteilung durch Eigenschaften aus, die für nachhaltiges Bauen essenziell sind: Langlebigkeit und hohe Recyclingfähigkeit. Das spiegle sich in den entsprechenden EPDs beispielsweise für Titanzinkprodukte und feuerverzinkten Baustahl, wider, die belegten, dass Zink auch unter Nachhaltigkeitsaspekten ein optimaler Werkstoff sei.
EPDs im Baubereich basierten auf der international abgestimmten Norm EN 15.804. Kern einer Umweltproduktdeklaration sei dabei eine Ökobilanz gemäß ISO 14.040, die neutral, transparent und verlässlich überprüfbar die Eigenschaften eines Produkts offenlege. Dr. Marianne Schönnenbeck, Abteilungsleiterin Forschung und Entwicklung/Umwelt bei der Rheinzink GmbH & Co. KG, erläutert: „Um nachhaltiges Bauen zertifizieren zu können, reicht eine technische Baustoffbewertung nicht aus. Benötigt wird eine den Baustoff begleitende, umfassende Produktaussage unter gleichen Rand- und Rahmenbedingungen. Wenn Unternehmen der Zinkindustrie also nachweisen wollen, dass ihre Produkte nachhaltig sind, dann geschieht das über eine Umweltproduktdeklaration nach den Vorgaben der EN 15804.“
Diesem Leitgedanken entsprechend wird bei einer Deklaration von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung bis zur Verarbeitung und schließlich zum Recycling der gesamte Lebenszyklus des Produkts genau betrachtet, wie es in der Mitteilung heißt. Dazu gehörten sämtliche Energieverbräuche und Transporte genauso wie emissionsbedingte Umweltwirkungen und das Treibhauspotenzial.
Typ-III-Umweltproduktdeklarationen mithilfe neutraler Experten entwickelt
Die Umweltproduktdeklarationen für Titanzinkprodukte und feuerverzinkte Baustähle seien so genannte Typ-III-Deklarationen, die unter Einbeziehung unabhängiger Dritter entwickelt und zusätzlich durch das Institut Bauen und Umwelt (IBU) geprüft worden seien. „Diese Typ-III-Deklarationen helfen bei der Bewertung der Nachhaltigkeit eines Gebäudes. In einer Lebenszyklusanalyse wird die gesamte Lebensdauer des Gebäudes – die Bauphase, die Nutzungsphase sowie Abriss und Entsorgung – berücksichtigt. Außerdem kann der Beitrag der Bauprodukte zur Energieeffizienz dargestellt oder Angaben zu technischen Eigenschaften wie Lebensdauer, Wärme- oder Schallisolierung gemacht werden, die für die Einschätzung der Eignung des Produkts im Gebäude wichtig sind“, sagt Gerd Deimel, Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Feuerverzinken.
Ein weiterer Pluspunkt der Umweltproduktdeklarationen: Für beide Seiten – Hersteller und Nutzer – ergeben sich laut Mitteilung Vorteile. So werde auf der einen Seite der Hersteller gegenüber Marktbegleitern ohne vergleichbare Deklaration bevorzugt, während auf der anderen Seite der konkrete Nutzen für Planer, Architekten, Bauunternehmen und Bauherren in der Transparenz und im Informationsgehalt bestehe. So werde sichergestellt, dass bereits bei der Planung und der Auftragsvergabe auf eine sparsame Verwendung von Ressourcen geachtet werden kann.
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