Gefährdungen und Schutzmaßnahmen Von Prämien für PSA profitieren
Gefährdungen müssen ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Berufsgenossenschaften unterstützen ihre Mitglieder unter anderem durch Prämien für persönliche Schutzausrüstung (PSA).
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Die Gefährdungsbeurteilung ist eines der wichtigsten Instrumente im Arbeitsschutz, um Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen zu verhindern. Dennoch führt nur rund die Hälfte der Unternehmen in Deutschland eine derartige Beurteilung für Arbeitsplätze beziehungsweise Tätigkeiten durch. Und dies, obwohl Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung und
Arbeitsstättenverordnung fordern, dass Gefährdungen ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden müssen, und zwar bereits ab einem Mitarbeiter. Berufsgenossenschaften unterstützen Unternehmen, unter anderem gewähren sie Prämien für persönliche Schutzausrüstung.
Gefährdungsbeurteilung
Eine repräsentative Befragung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) im Jahr 2015 ergab, dass ca. 50 % der Betriebe Gefährdungsbeurteilungen nicht durchführen, weil nach ihrer Einschätzung keine nennenswerten Gefährdungen vorliegen oder die Beschäftigten Sicherheitsdefizite selbst erkennen, melden oder beseitigen. Die Anzahl der Unfälle und berufsbedingten Erkrankungen bestätigen diese Einschätzung jedoch nicht. Im Gegenteil dient die Gefährdungsbeurteilung zur Prävention, um sichere und gesunde Arbeitsplätze zu gewährleisten.
Eine Gefährdungsbeurteilung muss vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden. Die Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ der Bundesregierung und der Berufsgenossenschaften sieht im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) folgende 6 Schritte vor:
1. Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
2. Ermitteln der möglichen Gefährdungen
3. Beurteilen der Gefährdungen
4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen
5. Durchführung der Maßnahmen
6. Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen
Eine Aktualisierung ist zum Beispiel dann notwendig, wenn Arbeitsmittel neu beschafft, neue Stoffe eingeführt, Arbeitsverfahren und Tätigkeitsabläufe oder gesetzliche Vorgaben und Einstufungen geändert werden. Auch Unfälle, Beinaheunfälle, auftretende Berufserkrankungen und andere Erkrankungen machen ein erneutes Ermitteln der Gefährdungen erforderlich.
Gefährdungs- und Belastungsfaktoren
Sowohl Arbeitsplatz, Arbeitsverfahren als auch Arbeitsmittel müssen betrachtet werden. Kriterien für die Gefährdungsbeurteilung sind Gefährdungs- und Belastungsfaktoren: Sie umfassen unter anderem mechanische oder elektrische Gefährdungen, Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe, Lärm, Hitze, UV-Strahlung, Vibrationen sowie psychische Faktoren.
Maßnahmen
Die in der Gefährdungsbeurteilung beschriebenen Schutzmaßnahmen werden in drei Kategorien unterteilt:
• Technische, zum Beispiel alternative Verfahren, Maschinen oder Anlagen mit geringerem Gefährdungspotenzial)
• Organisatorische, zum Beispiel Unterweisung, Zugangsbeschränkungen und
• personenbezogene Schutzmaßnahmen.
Es gilt das TOP-Prinzip, das heißt es müssen technische vor organisatorischen vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen angewendet werden. Hinweise zu möglichen Maßnahmen liefern unter anderem die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), für Betriebssicherheit (TRBS) oder für Arbeitsstätten (ASR).
Dokumentation
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen grundsätzlich dokumentiert werden.Die Dokumentation beinhaltet, welche Gefährdungen vorliegen und durch welche Schutzmaßnahmen diese Gefährdungen unwirksam gemacht wurden oder welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Bei Unfällen oder Auftreten von Berufskrankheiten kann so gegenüber zuständiger Behörde und Berufsgenossenschaft belegt werden, dass der Unternehmer seine Pflicht erfüllt hat. Die Form der Dokumentation ist nicht vorgeschrieben, üblich sind Checklisten, Textdokumente oder Software-Anwendung.
Persönliche Schutzausrüstung und Prämien
Wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, um zuvor ermittelte Gefährdungen zu vermeiden, kommen persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zum Einsatz. Je nach Tätigkeit und Gefährdungen sind dies zum Beispiel Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Helm, Atemschutzgerät oder Gehörschutz. Die bestimmungsgemäße Verwendung muss im Rahmen von Unterweisungen vermittelt werden.
Berufsgenossenschaften fördern den Arbeits- und Gesundheitsschutz, unter anderem mit Prämien für PSA. Prämienkataloge listen auf, was konkret gefördert wird. Die Prämien müssen bei der zuständigen BG beantragt werden. So gewährt zum Beispiel die BG BAU Prämien unter anderem für Schutzhelme, Höhensicherungsgeräte mit PSA gegen Absturz, Kühlwesten, Sonnenbrillen oder Gehörschutz (Otoplastiken), Unternehmen erhalten Zuschüsse von bis zu 50 % der Anschaffungskosten.
Mögliche Werkzeuge
Unternehmen müssen Gefährdungen ermitteln und erforderliche Maßnahmen festlegen, umsetzen und deren Wirksamkeit überwachen. Auswahl und Nutzung geeigneter PSA ist dabei ein Aspekt. Software-Lösungen ermöglichen ein systematisches Vorgehen.
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