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Zudem gibt es auch keine bundesweit einheitlichen Strategien. Beispielsweise bemühen sich der Freistaat Bayern und Baden-Württemberg darum, eine generelle Einstufung von Metallspänen als gefährliche Abfälle durchzusetzen. Da eine solche Neuregelung mit erheblichen Investitionen für die Unternehmen verbunden wäre – etwa für Sondergenehmigungen, die Entsorgung oder besser ausgebildetes Personal –, wehren sich verschiedene Verbände dagegen.
Restölgehalt von 2 bis 3 % denkbar
Definierte Grenzwerte könnten hier Abhilfe schaffen. „Ohne klare Richtwerte beim Restölgehalt macht der Leitfaden keinen Sinn“, ist sich auch Graf sicher. „Denkbar wäre etwa ein Restölgehalt an den Spänen von 2 bis 3 %.“ Momentan erreichen die Metallspäne nach der Verarbeitung durch eine Anlage von Erdwich etwa 2 %. Somit könnten heute verfügbare Techniken die Werte, die momentan in der Diskussion stehen, bereits erreichen. Sollte die Grenze darunter liegen, müssten die gängigen Verfahren erweitert oder neue entwickelt werden, um die Richtwerte einhalten zu können. „Das würde für die Unternehmen erhebliche Investitionen nach sich ziehen, da geringere Restölgehalte als circa zwei Prozent mit rein mechanischen Verfahren wie Zerkleinern und Zentrifugieren kaum erreichbar sind. Geringere Restölgehalte wären nur mit aufwändigen Waschverfahren mit nachfolgender Trocknung machbar“, so der Vertriebsleiter.
Erdwich ist darauf bedacht, Lösungen zu entwickeln, die für metallverarbeitende Betriebe wirtschaftlich und umweltverträglich sind. Wann und ob es eine endgültige Fassung zur Entsorgung von Metallspänen geben wird, ist jedoch unsicher. „Bereits seit über zehn Jahren werden mögliche Vorschriften diskutiert“, weiß Graf. „Eine gesetzliche Regelung ist jedoch nach wie vor nicht in Sicht.“
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