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Die Vorteile, die sich aus dem Einsatz dieses Produkts ergeben, korrespondieren bereits vor der endgültigen Verabschiedung der neuen DIN 55633 mit jenen Normen, die den Korrosionsschutz von Stahlbauteilen durch Pulverbeschichtungssysteme festschreiben. Das ist für Deutschland eine Innovation – bislang wurde der Korrosionsschutz hierzulande ausschließlich für flüssige Beschichtungsverfahren mit der DIN EN ISO 12944 geregelt. Sowohl Auftraggeber als auch Planer, Berater, ausführende Firmen, Anwender und Hersteller brauchen jedoch dem Stand der Technik entsprechende, in zusammengefasster Form vorliegende Angaben, die einen wirksamen Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Pulver-Beschichtungssysteme gewährleisten.
Eignung oder Schutzdauer müssen dokumentiert sein
Die Anwendung von Pulverbeschichtungssystemen für Stahlbauten ist grundsätzlich möglich auf Bauteilen aus unlegiertem oder niedrig legiertem Stahl mit mindestens 3 mm Wanddicke. Diese Teile müssen über einen entsprechenden Tragsicherheitsnachweis verfügen und unbeschichtet oder feuerverzinkt sein. Die Auswahl der verwendeten Beschichtungssysteme hat sich nach der höchsten Korrosionsbelastung der jeweiligen Kategorie zureichten. Eignung oder Schutzdauer müssen dokumentiert oder mit einer verbindlichen Aussage des Herstellers versehen sein, die den entsprechenden Einsatz bestätigen.
Die Offerten des Ganzliner Beschichtungspulverherstellers umfassen mehrere tausend Farbnuancen und sind in rund 20 verschiedenen Qualitäten zu haben – von der Grundierung bis zur Deckschicht sowie mit sehr hoher Wetter- und UV-Beständigkeit. Das wurde in wiederholten hausinternen Versuchen bestätigt. Entsprechende Prüfverfahren am Institut für Korrosionsschutz Dresden sowie am Institut für Lacke und Farben Magdeburg laufen bereits.
André Beckerman ist Geschäftsführer der Ganzlin Beschichtungspulver GmbH in Ganzlin.
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