Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Unternehmerverbände warnen vor weiteren Antidiskriminierungsregulierungen

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Er verweist dabei auf eine repräsentative Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW), die für die VBW unter über 700 Personalverantwortlichen bayerischer Unternehmen durchgeführt wurde. „Das AGG ist ein Kostentreiber, ein Bürokratietreiber und hat bei den Unternehmen zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt“, so die wesentlichen Ergebnisse.

Kleine und mittlere Unternehmen sind kostenseitig stark belastet

Bezogen auf die bayerische Wirtschaft sind demzufolge im ersten Jahr nach Inkrafttreten des AGG einmalige Kosten in Höhe von über 240 Mio. Euro für die Umsetzung des AGG entstanden. Über 50% dieser Kosten entfielen auf Schulungs- und Informationsmaßnahmen für die Mitarbeiter und Führungskräfte. Umgelegt auf die Unternehmen zeigt die Befragung, dass die kleinen und mittleren Unternehmen besonders stark belastet werden.

Die Ergebnisse machen deutlich, dass ein Unternehmen mit 10 Beschäftigten, dass das AGG vollständig umgesetzt hat, insgesamt rund 3300 Euro aufwenden musste. Ein Unternehmen mit 100 Beschäftigten im Schnitt rund 24400 Euro und ein Unternehmen mit 1000 Beschäftigten sogar 241000 Euro. Kosten, die die Wettbewerbsfähigkeit einschränken können. Erschwerend kommt hinzu, dass Unternehmen, die das AGG vollständig umgesetzt haben, auch künftig mit laufenden Kosten zu rechnen haben. Nach VBW-Angaben sind je nach Unternehmensgröße mit rund 250 bis 330 Euro jährlich pro Mitarbeiter auch in den folgenden Jahren zu rechnen.

Der Wirtschaft drohen mehr Bürokratie und Rechtsunsicherheit

Die Umfrage zeigt zudem, dass seit in Krafttreten des AGG der Dokumentationsaufwand erheblich zugenommen habe und die Rechtsunsicherheit gestiegen sei. So tun Unternehmen, aufgrund der von der EU vorgegebenen Beweislastumkehr zulasten des Arbeitgebers, gut daran, beispielsweise Personalprozesse so zu dokumentieren, dass sie beweisen können, sich korrekt verhalten zu haben. Firmen, die diese Dokumentation unterlassen, stehen in der Gefahr Entschädigungen zahlen zu müssen, obwohl sie gar nicht diskriminiert haben. „Ich kann daher vor weiteren Antidiskriminierungsregulierungen nur warnen. Sie helfen den Betroffenen in der Regel nicht, erschweren aber die Abwicklung von Rechtsgeschäften“, sagte Brossardt.

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