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VDW Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V.

05.03.2015

2240 / 2241 Überstieg stationär

2240 / 2241 Überstieg stationär, Treppenneigung 45° und 60°

 

Stufenbreite wahlweise 600, 800 oder 1.000 mm.

Bei Zugängen zu Maschinen oder maschinellen Anlagen ist eine Stufenbreite von 600 mm nur in Ausnahmefallen zulässig.

 Alu-Profilstufen 250 mm tief, alternativ Alu- oder Stahl-Gitterroststufen 240 mm tief gegen Mehrpreis.

  Serienmäßig mit einem Handlauf, links montiert, auf Wunsch auch rechts montierbar. Zweiter Handlauf gegen Mehrpreis erhältlich.

 Bei Zugängen zu Maschinen oder maschinellen Anlagen ist ein beidseitiger Handlauf zwingend erforderlich, sofern die Distanz zum Objekt mehr als 120 mm betragt.

Geländer an der Plattform 1.100 mm hoch mit Knie- und Fußleiste.

Podestlange 500 mm. Verlängerung bei Alu-Profilstufen und Gitterrostplattformen jeweils im Raster von 500 mm. Bei Verwendung von

Alu-Warzenblech (Riffelblech) sind Zwischenabmessungen realisierbar.

Lichte Weite = Podestlänge - 175 mm.

Podestlangen sind in freitragender Ausführung begrenzt.

Standardausführung mit Bodenwinkel unten, Bodenverschraubung zwingend.

Äußere Treppenbreite einschließlich einseitigem Handlauf = Stufenbreite + 100 mm bzw. Stufenbreite + 150 mm bei beidseitigem Handlauf.

Zwischenabmessungen zum Preis der nächst höheren Stufenzahl.

Zulässige Belastung der Stufen 150 kg, zulässige Gesamtbelastung 150 kg/m² (max. 300 kg).