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VDW Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V.
05.03.2015
2240 / 2241 Überstieg stationär
2240 / 2241 Überstieg stationär, Treppenneigung 45° und 60°
› Stufenbreite wahlweise 600, 800 oder 1.000 mm.
› Bei Zugängen zu Maschinen oder maschinellen Anlagen ist eine Stufenbreite von 600 mm nur in Ausnahmefallen zulässig.
› Alu-Profilstufen 250 mm tief, alternativ Alu- oder Stahl-Gitterroststufen 240 mm tief gegen Mehrpreis.
› Serienmäßig mit einem Handlauf, links montiert, auf Wunsch auch rechts montierbar. Zweiter Handlauf gegen Mehrpreis erhältlich.
› Bei Zugängen zu Maschinen oder maschinellen Anlagen ist ein beidseitiger Handlauf zwingend erforderlich, sofern die Distanz zum Objekt mehr als 120 mm betragt.
› Geländer an der Plattform 1.100 mm hoch mit Knie- und Fußleiste.
› Podestlange 500 mm. Verlängerung bei Alu-Profilstufen und Gitterrostplattformen jeweils im Raster von 500 mm. Bei Verwendung von
Alu-Warzenblech (Riffelblech) sind Zwischenabmessungen realisierbar.
› Lichte Weite = Podestlänge - 175 mm.
› Podestlangen sind in freitragender Ausführung begrenzt.
› Standardausführung mit Bodenwinkel unten, Bodenverschraubung zwingend.
› Äußere Treppenbreite einschließlich einseitigem Handlauf = Stufenbreite + 100 mm bzw. Stufenbreite + 150 mm bei beidseitigem Handlauf.
› Zwischenabmessungen zum Preis der nächst höheren Stufenzahl.
› Zulässige Belastung der Stufen 150 kg, zulässige Gesamtbelastung 150 kg/m² (max. 300 kg).