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VDW Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V.
05.03.2015
2220 / 2221 Treppe stationär mit Podest
Treppenleiter stationär mit Podest
› Stufenbreite wahlweise 600, 800 oder 1.000 mm.
› Bei Zugängenzu Maschinen oder maschinellen Anlagen ist eine Stufenbreite von 600 mm nur in Ausnahmefällen zulässig.
› Alu-Profilstufen 200 mm tief, alternativ Alu- oder Stahl-Gitterroststufen 240 mm tief gegen Mehrpreis
› Serienmäßig mit einem Handlauf, links montiert, Handlauf rechts gegen Mehrpreis erhältlich.
› Bei Zugängen zu Maschinen oder maschinellen Anlagen ist ein beidseitiger Handlauf zwingend erforderlich, sofern die DIstanz zum Objekt mehr als 120 mm beträgt.
› Geländer an der Plattform 1.1100 mm hoch mit Knie- und Fußleiste-
› Podestlänge 500 mm. Verlängerung bei ALu-Profilstufen und Gitterrostplattform jeweils im Raster von 500 mm. Bei Verwendung von Au-Warzenblech (Riffelblech) sind Zwischenabmessungen realisierbar. Podestlängen sind in freitragender Ausführung begrenzt auf 2.500 mm.
› Standardausführung mit 2 WAndbesfestigungeswinkeln oben und Bodenwinkeln unten, auf Wunsch oben mit EInhängehaken oder Aufflagewinkel gengen Mehrpreis.
› Bei seitlicher Wandmontage sind Dreieckskonsolen zu verwenden, Podestausstieg wahlweise links oder rechts.
› Äußßere Treppenbreite einschließlich einseitigem Handlauf = Stufenbreite + 100 mm bzw. Stufenbreite + 150 mm bei beidseitigem Handlauf.
› Zwischenabmessungen zum Preis der nächst höheren Stufenzahl.
› Zulässige Belastung der Stufen 150 kg, zulässige Gesamtbelastung 150 kg/m² (max.300 kg)