Wegen der Corona-Pandemie wurden innerhalb kürzester Zeit sehr viele Arbeitsplätze ins Homeoffice verlegt. Arbeitgeber*innen und Beschäftigte sollten jetzt darauf achten, die Arbeitsplätze ergonomisch so einzurichten, dass längeres Arbeiten ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen möglich ist. Das empfehlen die Arbeitsschutzexperten des TÜV-Verbandes.
Arbeitgeber*innen und Beschäftigte sollten jetzt darauf achten, die Arbeitsplätze ergonomisch so einzurichten, dass längeres Arbeiten ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen möglich ist.
(Bild: Samula Sam via Unsplash)
Wegen der Corona-Pandemie haben Unternehmen, Behörden und andere Organisationen innerhalb kürzester Zeit sehr viele Arbeitsplätze ins Homeoffice verlegt. Arbeitgeber*innen und Beschäftigte sollten jetzt darauf achten, die Arbeitsplätze ergonomisch so einzurichten, dass längeres Arbeiten ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen möglich ist. Das empfehlen die Arbeitsschutzexperten des TÜV-Verbandes.
„Gerade Homeoffice-Neulinge machen es sich oft zu einfach und setzen sich mit ihrem Laptop aufs Sofa. Dabei ist ein funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz der entscheidende Faktor, um Leistung, Motivation und Wohlbefinden im Homeoffice dauerhaft zu erhalten“, sagt André Siegl, Arbeitsschutzexperte beim TÜV-Verband (VdTÜV). Anders als bei der sogenannten Telearbeit besteht beim mobilen Arbeiten keine Pflicht des Arbeitgebers, einen festen Homeoffice-Arbeitsplatz einzurichten. „Arbeitgeber sollten in der aktuellen Situation aber alles tun, um ihren Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice zu erleichtern“, betonte Siegl. Neben der technischen Ausstattung gehörten dazu auch Verhaltensregeln und Unterstützung in Krisensituationen.
Gesunde Arbeitshaltung
Bei der Möblierung des heimischen Arbeitsplatzes sollten ergonomische Aspekte im Vordergrund stehen. Der richtige Stuhl stützt die Wirbelsäule und ermöglicht wechselnde Körperhaltungen. Im besten Fall sind Sitz und Armlehnen höhenverstellbar. Außerdem sollte die Rückenlehne dynamisch sein. Ist der perfekte Bürostuhl im Homeoffice nicht vorhanden, sollten Arbeitnehmer*innen dennoch auf ihre Sitzposition achten. Sowohl die Ober- und Unterarme als auch die Ober- und Unterschenkel sollten in einem 90-Grad-Winkel zueinanderstehen und die Füße beim Sitzen vollständig den Boden berühren. Ein Gymnastikball kann zeitweise als Stuhlersatz dienen und für Abwechslung sorgen. „Langes Sitzen führt – egal auf welchem Stuhl – zwangsläufig zu Rückenschmerzen. Darüber hinaus kann eine falsche Sitzposition die Blutversorgung in den Beinen einschränken“, warnt Siegl.
„Die nötige Bewegung gerät ins Hintertreffen, wenn die üblichen Wege zu Meetings, Terminen oder in die Kaffee-Küche entfallen.“ Zu einem gesunden Arbeitsalltag gehöre eine ausgewogene Balance zwischen Sitzen, Stehen und Bewegung. Als Faustregel empfehlen Orthopäden: 50 % Sitzen, 25 % Stehen und 25 % Gehen. Im Homeoffice sollte man sich also auch immer wieder daran erinnern, in Bewegung zu kommen. Telefonate können im Schlendergang durch die Wohnung geführt und Lesearbeit im Stehen an einer Kommode erledigt werden.
Technische Ausstattung nachrüsten
Um effektiv zu arbeiten, ist die passende technische Ausstattung im Homeoffice ein Muss. Ein Laptop ist für wochenlanges Arbeiten in den eigenen vier Wänden nur bedingt geeignet: Die Einhaltung des idealen Abstands zum Bildschirm und eine ergonomische Handhaltung sind mit den fest verbundenen Werkzeugen Bildschirm, Tastatur und Touchpad nicht möglich. Hier lohnt es sich, die externe Tastatur und Maus sowie den LCD-Bildschirm aus dem Büro nach Hause zu holen oder anzuschaffen. So kann der empfohlene Sehabstand von 50 cm bis 80 cm und die optimale Sehhöhe (oberste Zeile nicht über Augenhöhe) eingehalten werden. Dies wirkt einer Zwangshaltung des Kopfes entgegen und entlastet die Augen. Die Tastatur sollte möglichst flach und wenig oder gar nicht geneigt sein. Die Maus sollte der Handgröße und Händigkeit angepasst sein. Die Höhe des Arbeitstisches ist so zu wählen, dass sie auf einer Linie mit den Ellenbogen oder knapp darunterliegt. Ein weiterer Anhaltspunkt für die optimale Arbeitshöhe ist der Abstand zwischen der Unterseite des Tisches und den Oberschenkeln: Eine Handbreit gilt hier als optimal.
Die wichtigsten Empfehlungen des TÜV-Verbands zur Einrichtung des Homeoffice-Arbeitsplatzes im Überblick:
Raum und Zeit: Mit einem permanentem Arbeitsplatz in einem Raum mit verschließbarer Tür schaffen es Arbeitnehmer leichter in Ruhe und ohne Ablenkung zu arbeiten und die Trennung zwischen Beruf und Freizeit einzuhalten.
Technische Ausstattung: Viele Arbeitnehmer*innen sind mit Laptop ausgestattet und können flexibel ins Homeoffice starten. Um den Nacken, die Handgelenke und die Augen zu entlasten, lohnen sich die Anschaffung von externem Bildschirm, Tastatur und Maus. Ein Headset sorgt für gute Tonqualität bei den Videokonferenzen mit Kolleg*innen.
Wohlfühlatmosphäre: Lichtquellen ohne zu blenden und frische Sauerstoffzufuhr durch regelmäßiges Lüften erhalten Konzentrationsfähigkeit, Erinnerungsvermögen und ermöglichen ein gleichbleibend hohes Energielevel. Der Arbeitsplatz sollte parallel zum Fenster eingerichtet werden, damit das Licht von der Seite einfallen kann.
Im rechten Winkel: Die Faustregel zur ergonomischen Körperhaltung: Die Füße stehen flach auf dem Boden, Ober- und Unterschenkel sowie Unter- und Oberarme stehen im rechten Winkel zueinander. Die Arme liegen auf der Stuhllehne und die Schultern sind an der Rückenlehne ausgerichtet.
Ergonomische Formel für einen gesunden Rücken: Der richtige Stuhl ermöglicht die optimale Stützung der Wirbelsäule und erlaubt idealerweise Positionswechsel. Außerdem hilft eine regelmäßige Abwechslung zwischen Sitzen, Stehen und Gehen.
Die TÜV-Organisationen bieten bundesweit arbeitsmedizinische Dienste an und unterstützen Unternehmen und andere Arbeitgeber*innen in Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes, der Gesundheitsförderung sowie bei betriebspsychologischen Fragestellungen.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.