Gute Idee! Der Fraunhofer-Gesellschaft gefällt die EU-KI-Verordnung

Quelle: Fraunhofer-Gesellschaft 2 min Lesedauer

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Künstliche Intelligenz (KI) ist eine disruptive Schlüsseltechnik, so die Fraunhofer-Gesellschaft. Mit der EU-Verordnung 2024/1689 sei der weltweit umfassendste Rechtsrahmen dafür in Kraft getreten.

Die Fraunhofer-Gesellschaft begrüßt die geplante Durchsetzung der EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz in Deutschland. Ihr Präsident, Prof. Holger Hanselka, kommentiert: „Wir freuen uns über die Initiative der Bundesregierung mit Blick auf KI als zukunftssichernde Schlüsseltechnologie!“ (Bild:  Fraunhofer / St. Obermeier)
Die Fraunhofer-Gesellschaft begrüßt die geplante Durchsetzung der EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz in Deutschland. Ihr Präsident, Prof. Holger Hanselka, kommentiert: „Wir freuen uns über die Initiative der Bundesregierung mit Blick auf KI als zukunftssichernde Schlüsseltechnologie!“
(Bild: Fraunhofer / St. Obermeier)

Eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft prognostiziert für Deutschland eine zusätzliche Wertschöpfung von 330 Milliarden Euro durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz, wie die Fraunhofer-Gesellschaft wissen lässt. Deshalb spielten KI-Anwendungen eine zentrale Rolle mit Blick auf Innovationskraft und damit Wettbewerbsfähigkeit. Ein erfolgversprechendes Instrument sei deshalb die praxistaugliche Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689, die harmonisierte Vorschriften für KI festlegt, um Innovation durch KI zu fördern und gleichzeitig europäische Werte zu sichern. Das ist jedenfalls der Kommentar von Prof. Holger Hanselka, dem Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft. Damit Europa im Wettbewerb um vertrauenswürdige KI bestehen könne, brauche man eben solch kluge Regulierung statt Bürokratie. So gelingt laut Hanselka die sinnvolle Umsetzung, die Innovation fördert, Forschung einbindet und europäische Werte stärkt. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung ist dafür ein wichtiger erster Schritt, heißt es weiter. Die Fraunhofer-Gesellschaft stehe deshalb voll und ganz dahinter, um bei der weiteren Konkretisierung und Umsetzung zu unterstützen. Aus Sicht der Forschungsgesellschaft sind folgende fünf Punkte mit Blick auf die EU-Verordnung besonders beachtens- oder lobenswert:

  • Bürokratiearme Durchsetzungsstruktur: Die Fraunhofer-Gesellschaft befürwortet die Benennung der Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichts- und Notifizierungsbehörde. Damit wird eine Fragmentierung vermieden und ein »Single Point of Contact« geschaffen;
  • Harmonisierung und Bürokratieabbau: Eine EU-weit einheitliche Durchsetzungsstruktur ist essenziell, um eine Fragmentierung zu vermeiden;
  • Stärkung des Transfers: Öffentliche Forschungseinrichtungen sollten neben kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Start-ups Zugang zu KI-Reallaboren erhalten, um den schnellen Transfer von Forschung in die Praxis zu fördern;
  • Technologische Souveränität: Die Maßnahmen sollten die technologischen Kompetenzen Deutschlands stärken und gleichzeitig europäische Werte wahren;
  • Erhöhung der Mittel für KI-Infrastrukturen: Deutschland und die EU müssen ihre Anstrengungen verstärken und die finanziellen Mittel für KI-Initiativen merklich erhöhen, um international den Anschluss nicht weiter zu verlieren.

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