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Häufig wird auch beispielsweise die Hälfte per Akkreditiv vereinbart. Das Akkreditiv sollte laut Kaschke allerdings in allen Einzelheiten geprüft werden. Allgemein rät er: „Pflegen Sie Ihre Kunden, machen Sie Zugaben ohne Mehrpreis wie kleine Öfen oder Ähnliches und arbeiten Sie auch bei Reklamationen mit Ihren Kunden zusammen.“ Was die Transportversicherung angeht, so empfiehlt Kaschke, möglichste eine Transportversicherung von Boden zu Boden abzuschließen, denn im Nachhinein sei der Gefahrenübergang kaum zu klären.
Ausländische Geschäftspartner mit der nötigen Sorgfalt prüfen
Manfred Flügger, Geschäftsführer der Zoba - Zollberatung und -abwicklung GmbH aus Bremen referierte zum Thema Zollverfahren und Compliance. Er sagte: „Die meisten Leute begreifen Compliance nicht so richtig.“ Compliance als aktiv betriebene Risikovorbeugung im Unternehmen bedeute, organisatorische Maßnahmen zu treffen, eine Compliancekultur zu schaffen sowie Complianceregeln aufzustellen, die von allen Betriebsangehörigen befolgt werden müssen. Ein Beispiels aus dem Exportbereich zeigt: Verantwortlich ist der Sachbearbeiter, der eine illegale Ausfuhr veranlasst, der Vorgesetzte, der diese Ausfuhr angewiesen hat, der weitere Vorgesetzte, der davon weiß, aber nichts unternimmt sowie in letzter Konsequenz auch der Ausfuhrverantwortliche, also die Geschäftsleitung. Grundsätzlich ist laut Flügger bei jedem Export von genehmigungspflichtigen Gütern ein Ausfuhrverantwortlicher gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zu benennen, der Mitglied des Vorstandes oder der Geschäftsführung sein muss. Der Ausfuhrverantwortliche ist persönlich verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher Exportkontrollvorschriften, und haftet persönlich für außenwirtschaftliche Verstöße.
Die Geschäftsführung muss eine systematische Erfassung und Bewertung der Risiken im Auslandsgeschäft vornehmen, mahnt Flügger. Alle Mitarbeiter sollten sich fachlich in ihren Bereichen sehr gut auskennen und regelmäßig geschult werden. Um Compliance durchzuführen und nachzuweisen, dass alle Arbeitsprozesse ordnungsgemäß eingehalten werden, sollten sich Wirtschaftsbeteiligte technische und/oder fachliche Unterstützung holen. Eine Möglichkeit ist das I-TMS Sicherheitspaket, das eine Sanktionslisten-, Embargo- und Ausfuhrlistenprüfung bietet. „Man muss darauf achten, mit wem man zusammenarbeitet. Wenn Sie mit dem falschen Geschäftspartner handeln, laufen Sie Gefahr, auf der Blacklist der Amerikaner zu landen“, warnt Flügger. MM
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