Erst Doppel-Wumms, nun Booster Klingbeil will Steuerentlastung in Milliardenhöhe durchpeitschen

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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) mache Tempo bei Steuerentlastungen für die Wirtschaft ...

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) tritt in Sachen Steuerentlastungen für die Wirtschaft aufs Gaspedal. Ein wichtiger Schritt könnte noch diese Woche erfolgen ...(Bild:  T. Koch)
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) tritt in Sachen Steuerentlastungen für die Wirtschaft aufs Gaspedal. Ein wichtiger Schritt könnte noch diese Woche erfolgen ...
(Bild: T. Koch)

Schon am 4. Juli könnte Klingbeils „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ das Kabinett erfolgreich passieren, wie die dpa erfahren hat. Geplant sind unter anderem verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für betrieblich genutzte Elektroautos. Bis 2029 sollen sich die Entlastungen mit insgesamt knapp 46 Milliarden Euro auf den Bundeshaushalt auswirken (volle Jahreswirkung), wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht. Vorgesehen sei unter anderem auch ein bereits angekündigter „Investitions-Booster“. Dabei sollen Unternehmen bewegliche Güter (etwa Maschinen) in diesem und in den kommenden beiden Jahren mit jeweils maximal 30 Prozent von der Steuer absetzen können. Die als attraktiv bezeichneten Steuerbedingungen sollen zu mehr Investitionen führen. Der Entwurf wurde an die anderen Ressorts weitergeleitet, die nun dazu Stellung beziehen können, wie es weiter heißt. Nach dem Kabinettsbeschluss sind dann aber noch Bundestag und Bundesrat am Zug.

Mehr Raum für Forschung und Entwicklung

Wenn der Booster ausgelaufen ist, will man ab 2028 die Körperschaftssteuer von derzeit 15 Prozent auf

10 Prozent im Jahr 2032 senken. Das soll den Unternehmen langfristige Planungssicherheit geben und den Standort Deutschland aufwerten. Auch soll der Steuersatz für Gewinne sinken, die nicht ausgeschüttet werden, sondern im Unternehmen bleiben, wo sie dann eben für Investitionen zur Verfügung stehen. Schließlich soll die steuerliche Forschungsförderung ausgeweitet werden, damit Unternehmen mehr in Forschung und Entwicklung investieren können.

Steuervorteile für betriebliche Elektroautos

Der Kauf eines reinen Elektroautos soll für Unternehmen also steuerlich attraktiver werden. Wer sich demnach ein neues betrieblich genutztes Elektroauto anschaffe, soll im Kaufjahr 75 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen können. Im auf den Kauf folgenden Jahr ließen sich dann noch 10 Prozent absetzen, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils fünf Prozent, im vierten Folgejahr drei Prozent und im fünften Folgejahr zwei Prozent. Die Sonderregelung gelten aber nur für Käufe zwischen Juli 2025 und Dezember 2027. Angesichts der aktuellen Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft setzen diese kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen wichtige und klare Impulse für einen Wachstumstrend, heißt es von Schwarz-Rot. Die Regierung aus CDU, CSU und SPD will nun Tempo machen, um die Stimmung bei Bevölkerung und Wirtschaft rasch zu verbessern.

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