Laut einer Studie des Forschungsinstituts IW Consult im Auftrag von Google könnte der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) der deutschen Industrie viel Geld bescheren.
Seit 2018 hat die deutsche Industrie kaum deutlich an Produktivität zugelegt, sagen Forscher von IW Consult. Dabei verweisen sie gleichzeitig auf die Chancen, die sich durch den Einsatz von generativer künstlicher Intelligenz bieten. Wenn es stimme, bringe sie viele Milliarden Euro mehr.
(Bild: sdecoret - stock.adobe.com)
Die jüngst in Berlin vorgestellt Studie besagt, dass die Bruttowertschöpfung im verarbeitenden Gewerbe durch generative KI um bis zu 7,8 Prozent erhöht werden kann. Das entspreche einer Gesamtsteigerung von rund 56 Milliarden Euro. (Die Bruttowertschöpfung bezeichnet den Gesamtwert der Waren und Dienstleistungen unter Abzug der Vorleistungen – und damit den im Produktionsprozess geschaffenen Mehrwert). Und die generative KI ist eine Variante der künstlichen Intelligenz, mit der man neue, originelle Inhalte schaffen (generieren) kann, wie Experten erklären. Denn mithilfe der implementierten Algorithmen und sogenannter Sprachmodelle könnten Inhalte wie Texte, Bilder und Videos (aber auch Musik oder Programmcodes) automatisch erzeugt werden. Die Vorgaben für das KI-System müssen nicht programmiert, sondern können in natürlicher Sprache übermittelt werden, wie man betont. Ein bedeutender Meilenstein für generative KI war die Veröffentlichung des Chatbots „ChatGPT“ durch das Start-up „OpenAI“ im November 2022. Und Google bietet mit Gemini ein eigenes Dialogsystem für generative KI an, das damit konkurriert.
Akademiker und Büroangestellte müssen umdenken
Der Studie der Tochtergesellschaft des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln zufolge müssen sich vor allem Akademiker und Büroangestellte auf starke Veränderungen ihrer Arbeit durch KI einstellen. Im verarbeitenden Gewerbe betreffe das rund 600.000 Beschäftigte, bei denen man eine starke Auswirkung von KI auf die Arbeit erwarte. Bei weiteren 4,1 Millionen Beschäftigten könne generative KI die eigene Arbeit unterstützen – etwa bei der Optimierung von Programmcodes oder als Ideengeber beim Produktdesign. Im Alltag bei klassischen Industriejobs (Reparatur- oder Wartungsarbeiten) wird die KI dagegen deutlich seltener zum Einsatz kommen, glauben die Experten. Diese rund 3,3 Millionen Stellen sind der Studie zufolge durch KI nicht oder nur schwer automatisierbar. Das betreffe etwa 41 Prozent aller Arbeitsplätze im verarbeitenden Gewerbe.
KI kann Deutschlands Produktivität pushen
Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, Michael Hüther, merkt außerdem an, dass seit 2018 die reale Arbeitsproduktivität im Maschinenbau und anderen Bereichen des verarbeitenden Gewerbes mit lediglich 0,4 Prozent Plus pro Jahr nahezu konstant geblieben. Durch generative künstliche Intelligenz könnte die Branche aber eine beachtliche KI-Dividende erzielen und damit ihre Produktivitätsvorteile auf den Weltmärkten sichern. Es sei erfreulich, dass viele Unternehmen diese Chance schon erkannt hätten. Aus der IW-Studie geht außerdem hervor, dass über 50 Prozent der Industriebetriebe in Deutschland schon KI einsetzen. Damit liege die Branche deutlich über dem Durchschnitt der deutschen Wirtschaft (17 Prozent). Die KI wird in der verarbeitenden Industrie demnach dazu verwendet, interne Systeme zu automatisieren (42 Prozent), Dokumente zu verfassen (31 Prozent) und Daten zu analysieren (24 Prozent).
Rund 330 Milliarden mehr durch KI
Das verarbeitende Gewerbe ist nicht zuletzt einer der wichtigsten Wirtschaftszweige in Deutschland. Laut IW beträgt die Wertschöpfung in diesem Bereich 781 Milliarden Euro. Es gibt fast acht Millionen Beschäftigte in diesem Sektor. Im Vergleich zu anderen Industrieländern sei in Deutschland der Anteil des verarbeitenden Gewerbes an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung mit über 20 Prozent deutlich höher und nahezu doppelt so hoch wie in Großbritannien oder in den USA. Für die gesamte Wirtschaft werde die mögliche Wertschöpfung mittels KI auf 330 Milliarden Euro geschätzt.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.