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Coronavirus Kurzarbeit - Voraussetzungen, Antrag und Berechnung
Aufgrund der Coronakrise hat die Regierung die Voraussetzungen für Kurzarbeit gelockert. Wie viel das Amt übernimmt und was Unternehmen beim Antrag beachten müssen.
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Eine wichtige Maßnahme, um die Handlungsfähigkeit und Liquidität der Unternehmen zu erhalten, ist die Kurzarbeit. Die Bundesregierung hat daher bereits reagiert und im Eilverfahren das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ eingeführt. Die neuen Regelungen sollen es den Unternehmen ab sofort ermöglichen, leichter und schneller an das Kurzarbeitergeld zu kommen. Sie gelten rückwirkend zum 1. März 2020. Ziel der Bundesregierung ist es, dadurch Entlassungen von Mitarbeitern bei den Unternehmen zu vermeiden.
Durch das Gesetz wurden die folgenden Voraussetzungen angepasst:
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