Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Unternehmerverbände warnen vor weiteren Antidiskriminierungsregulierungen
In der EU wird derzeit darüber nachgedacht, das seit zwei Jahren geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz weiter auszubauen. Unternehmerverbände – darunter der Verband der Bayerischen Wirtschaft – warnen vor den bürokratischen Folgen und zusätzlichen Kosten, die den Unternehmen aufgebürdet werden.
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Es sind gerade mal zwei Jahre, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit dem die EU-Richtlinien zur Antidiskriminierung in deutsches Recht umgesetzt wurden, in Kraft ist. Wenig Zeit genug für die Unternehmen, sich richtig darauf einzustellen, geschweige denn die Auswirkungen des Gesetzes zu analysieren. Nun denkt die EU darüber nach, die bisherigen Antidiskriminierungsrichtlinien weiter auszudehnen.
Demnach ist bis zur Sommerpause ein Richtlinienvorschlag angekündigt, künftig das Benachteiligungsverbot für sämtliche Diskriminierungsmerkmale (Behinderung, sexuelle Identität, Religion / Weltanschauung, Alter, Geschlecht, Rasse / ethnische Herkunft) auch für das gesamte Zivilrecht (zum Beispiel Kauf-, Werk-, Dienstleistungsverträge) sowie bei sozialen Diensten und Gesundheitsdienstleistungen auszudehnen.
Geplante Antidiskriminierungs-Richtlinie muss gestoppt werden
Bayerns Europaminister Dr. Markus Söder und der Hauptgeschäftsführer der VBW – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V., Bertram Brossardt, haben bei einer gemeinsamen Veranstaltung in München die Pläne der EU-Kommission zur Ausweitung der Antidiskriminierungsregeln scharf kritisiert. Söder: „Die aktuellen Versuche der Kommission, alle Lebensbereiche mit immer neuen Regulierungen zu überziehen, sind nicht akzeptabel.“ Daher müsse die EU-Kommission ein deutliches Signal gegen überflüssige Bürokratie setzen und die geplante Antidiskriminierungs-Richtlinie stoppen. Sollte die Kommission nicht einlenken, wäre es an der Bundesjustizministerin Zypries im Rat ihr Veto einzulegen.
Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft sieht sich einig in der Auffassung mit der bayerischen Staatsregierung und warnt ausdrücklich vor neuen Antidiskriminierungsregelungen seitens der EU. Brossardt: „Ich halte es aber für verfehlt, den Kampf gegen Diskriminierungen durch neue gesetzliche Vorschriften zu führen. Das bestätigen die Erfahrungen, die Deutschland im Arbeitsrecht mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gemacht hat“.
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