Das Wachstumschancengesetz ist abgesegnet! Monatelang haben Bund und Länder gerungen, sagt die dpa. Doch die Wirtschaft bleibt skeptisch.
Der Bundesrat hat letzte Woche dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Doch von den einst rund 7 Milliarden Euro Hilfe für diverse Sektoren in Deutschland bleiben jetzt nur noch 3,2 Milliarden übrig. Experten befürchten, dass das nur eine marginale Hilfe werden wird ...
(Bild: B. Zweschgermann)
Das milliardenschwere Wachstumspaket mit Steuerentlastungen und Bürokratieabbau für Unternehmen ist beschlossene Sache – und zwar seit Ende letzter Woche. Der Bundesrat stimmte dem sogenannten Wachstumschancengesetz am Freitag nach Gesprächen im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat mehrheitlich zu. Die Wirtschaft allerdings zeige sich enttäuscht und warnte, dass es so einen echten Wachstumsimpuls nicht gebe. Auch Finanzminister Christian Lindner erklärte nur Minuten später auf X (früher Twitter), dass das Paket zwar ein wichtiges Signal ist, aber dessen Volumen wesentlich kleiner ist als ursprünglich von ihm geplant. Es müssten nun weitere Schritte folgen, um die Lage der Wirtschaft zu verbessern. „Wir arbeiten daran“, versprach der FDP-Politiker. Seine Staatssekretärin Katja Hessel (FDP) betonte, weitere Schritte für eine Wirtschaftswende mit den oben genannten Zielen. Auch strukturelle Reformen für den Arbeitsmarkt würden bereits beraten.
Wird das neue Gesetz zum Rohrkrepierer?
Der Industrieverband BDI zeigte sich angesichts des Hickhacks vor dem Beschluss zwar erleichtert, warnte aber zugleich folgendermaßen: „Einen deutlich spürbaren Wachstumsimpuls werden diese steuerlichen Entlastungen nicht geben.“ Dafür sei das Paket zu stark zusammengekürzt worden. Im harten steuerpolitischen Standortwettbewerb sei das nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) forderte deshalb noch vor der Sommerpause eine konkrete Reformagenda mit Entlastungen, die schnell im betrieblichen Alltag auch ankommen. Grünen-Chef Omid Nouripour sprach dennoch von wichtigen Impulsen für die Wirtschaft. Denn durch die deutliche Erhöhung der steuerlichen Forschungsförderung, ganz besonders für kleine und mittlere Unternehmen, gebe man der Technologieführerschaft des deutschen Mittelstands einen Anschub. Ursprünglich sollte das Gesetz ein Rundumschlag für alle Branchen sein, der alle in der Konjunkturflaute entlastet und Investitionen in den Klimaschutz anregt. Lindner hatte fast 50 steuerpolitische Maßnahmen vorgeschlagen. Im Bundestag war das Gesetz beschlossen worden, doch die Länder stoppten es danach im Bundesrat. Sie schickten es dann in den Vermittlungsausschuss, weil sie hohe Einnahmeausfälle befürchteten.
Nicht mal mehr die Hälfte des Geldpakets bleibt übrig
Im Vermittlungsverfahren, in dem Vertreter von Bundestag und Bundesrat Kompromisse suchten, wurde das Volumen des Gesamtpakets von einst geplanten sieben Milliarden Euro auf 3,2 Milliarden pro Jahr zusammengestrichen. Eine einst geplante staatliche Prämie für Klimaschutzinvestitionen soll es nun auch nicht geben. Geblieben sind unter anderem die steuerliche Forschungsförderung, eine bessere Anrechenbarkeit von Verlusten bei der Steuererklärung und der Abbau bürokratischer Hürden – was auch immer das dann heißen mag. Meldeverfahren und Buchführungspflichten sollen vereinfacht und Daten statt auf Papier elektronisch übermittelt werden. Der bayerische Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) kritisierte bereits, dass das Paket von Anfang an zu klein gewesen ist, die Entlastungswirkung folglich nur homöopathisch. Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), warb vor der Abstimmung um Unterstützung: „Ich glaube, wir können es uns nicht leisten, in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage Deutschland zu schaden, indem wir parteipolitisch an dieser Ecke agieren.“ Ihre Amtskollegin aus Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), die den Vermittlungsausschuss mit geleitet hatte, mahnte: „Die Wirtschaft braucht dringend diese Impulse.“
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.