Gelegtes Handwerk Aurubis-Betrüger erwarten teils lange Haftstrafen

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Im Betrugsprozess um manipulierten Schrott beim Kupferhersteller Aurubis hat das Landgericht die drei Angeklagten zu teils langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt, so die dpa.

Hinter Schloss und Riegel! Die drei Betrüger, die dem Hamburger Kupferhersteller Aurubis viel Geld gekostet haben, sind jetzt verurteilt. Lesen Sie hier, was da gelaufen ist ...(Bild:  Aurubis)
Hinter Schloss und Riegel! Die drei Betrüger, die dem Hamburger Kupferhersteller Aurubis viel Geld gekostet haben, sind jetzt verurteilt. Lesen Sie hier, was da gelaufen ist ...
(Bild: Aurubis)

Ein ehemals bei dem Unternehmen beschäftigter Materialprüfer aus Neu Wulmstorf (Niedersachsen) wurde wegen Betrugs, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zu sechs Jahren Haft verurteilt, so der Richter des Landgerichts in seinem Urteil. Zusätzlich werden 1,57 Millionen Euro und vier Goldbarren eingezogen. Das Geld und die Barren soll der 64-jährige Angeklagte durch die Betrugsmasche erhalten haben. Ein Schrotthändler (71) aus Essen wurde zu fünf Jahren und sein Sohn (46) wegen Beihilfe zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Damit folgte der Richter weitestgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten allerdings einen Freispruch gefordert. Außerdem werden bei den beiden Unternehmen, die an dem Schrotthandel beteiligt waren, insgesamt 3,4 Millionen Euro eingezogen, wie weiter zu erfahren war. Aurubis begrüßte das Urteil schon wegen der Schwere des Schadens.

Das war die Masche der Aurubis-Betrüger

Aurubis kauft unter anderem Elektronikschrott und gewinnt daraus Kupfer und Edelmetalle zurück. Der zuständige Materialprüfer soll laut Gericht den Wert von Schrott verfälscht haben, indem er Gold- und Silberpulver über Proben streute. Das führte dazu, dass Aurubis-Einkäufer jahrelang zu viel Geld für den Schrott zahlten. Die Lieferanten brachten dem Prüfer beispielsweise Platinen von Computern und Aurubis zahlte für Gold, das tatsächlich nicht geliefert wurde, erklärte der Richter. Doch mehrere Zeugen – darunter auch der Vorgesetzte des 64-Jährigen – hätten Unregelmäßigkeiten festgestellt. Fotos der gelieferten Schrottmengen haben demnach normalen Elektronikschrott gezeigt. Die angeblich enthaltene Goldmenge sollte aber fünf Mal so hoch sein wie üblich. Es war klar, dass da etwas beigemischt wurde. Auch Rückstellproben der gelieferten Schrottmengen haben sich als abweichend erwiesen. Aurubis war in der vergangenen Zeit mehrfach Ziel von Kriminellen. Erst im Februar endete am Landgericht Hamburg ein Prozess um Gold- und Silberdiebstähle. Bei den 2020 und 2021 verübten Taten soll dem Unternehmen ein Schaden von rund zehn Millionen Euro entstanden sein.

Ohne Aurubis knickte das Betrügerergebnis ein

Auch in puncto Gewinnmargen der Unternehmen der beiden Angeklagten, die teilweise über 200 Prozent lagen, kann wohl etwas nicht stimmen. Es liege der Verdacht nahe, dass sie nicht legal erwirtschaftet wurden sondern eben mithilfe von manipulierter Ware. Vergleichbare Unternehmen erwirtschafteten nämlich viel weniger. Und ohne den Abnehmer Aurubis sei das Ergebnis der beiden Lieferfirmen sozusagen eingebrochen. Die Angeklagten hatten sich laut Gericht mehrmals im Raum Osnabrück getroffen. Dabei habe der Vater dem Materialprüfer als Gegenleistung für seine Taten insgesamt über 100.000 Euro und zwei Goldbarren gegeben. Aufgezeichnete Telefonate belegten, dass sie den Betrug geplant und ausgeführt haben. Aufgeflogen war die Betrugsmasche erst, als auf dem Konto des 64-Jährigen ungewöhnliche Bewegungen registriert wurden und die Bank den Verdacht auf Geldwäsche weiterleitete. Trotz allem glaubt die Verteidigung, dass das Landgericht Neuland betreten hat und deshalb über das Ziel hinausgeschossen ist. Man will – zumindest, was den 64-jährigen Schrotthändler angeht – in Revision gehen.

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung