Die deutschen Vertreter der Nichteisen-Metallindustrie kritisieren einen deutschen Alleingang in puncto Verpackungsgesetz. Die Regierung handle nicht effizient.
Aluminium Deutschland (AD) und die Wirtschaftsvereinigung Metalle (Wvmetalle) kritisieren die geplanten Neuregelungen im Verpackungsgesetz. So manche Entscheidung sorgt für Kopfschütteln. Lesen Sie hier, was genau den Experten nicht gefällt.
(Bild: A. Ludwig)
Die deutsche Nichteisen-Metallindustrie, vertreten durch die beiden Industrieverbände Aluminium Deutschland (AD) und Wirtschaftsvereinigung Metalle (Wvmetalle), unterstützt die Stärkung ökologisch vorteilhafter Mehrweg-, Rücknahme- und Pfandsysteme zwar so, wie es der Koalitionsvertrag fordert. Beide Verbände begrüßen auch die Ankündigung des Bundesumweltministeriums, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf ein Nebeneinander verschiedener ökologisch optimierter Verpackungssysteme zu ermöglichen. Doch nicht gut finden die Verbände, dass die geplanten EU-Regelungen außen vor bleiben, wie es heißt.
Ihr Produkt bekommt die richtige Bühne
„best-Award 2023 zur Blechexpo/Schweisstec“ – jetzt bewerben!
Bereits zum sechsten Mal werden die innovativsten Produkte, Lösungen und Digitalisierungskonzepte der internationalen Fachmesse für Blechbearbeitung ausgezeichnet. In fünf Kategorien ermittelt die Fachjury die Gewinner, die am 7. November auf der Blechexpo/Schweisstec ausgezeichnet werden. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Juli 2023!
Roland Leder, Präsident der Wvmetalle und Vizepräsident von Aluminium Deutschland, erklärt: „Die Novelle des Verpackungsgesetzes ist ein deutscher Alleingang, der für unsere Branche nicht nachvollziehbar ist. Mit Blick auf die geplante neue EU-Verordnung ist das Handeln der Bundesregierung nicht effizient.“
Deutsche Mehrwegangebots-Pflicht plagt Letztvertreiber
Die wesentliche Neuregelung des Entwurfs ist die Einführung einer Mehrwegangebots-Pflicht für alle Letztvertreiber von Verpackungen. Laut BMUV betrifft dies mindestens 16.000 Verkaufsstellen in Deutschland. In Europa sollen nach aktuellem Diskussionsstand nur Letztvertreiber ab einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern von ähnlichen Verpflichtungen betroffen sein. Damit wären in Deutschland viele Kleinstbetriebe betroffen, in anderen EU-Ländern jedoch nicht, was für Kopfschütteln sorgt.
Leder erklärt den Unmut: „Eine pauschale Mehrwegförderung durch eine Angebotspflicht ist nicht zielführend. Sie fußt nicht auf wissenschaftlichen Grundlagen.“ Dies könnte bepfandete Verpackungen wie Getränkedosen verdrängen, die außer Mehrwegsystemen eine wichtige Rolle im Wettbewerb ökologisch optimierter Verpackungssysteme spielen, befürchtet der Experte. Dosen würden von den Bürgern nahezu vollständig in die Läden zurückgebracht, damit sie wieder in den Kreislauf kämen
Politischer Sonderweg erhöht Preise für Getränke
Die neue Mehrwegangebots-Pflicht würde nach Einschätzungen des Handels den Aufwand in der Logistik massiv steigern, weil Mehrwegsysteme in der Rücknahme deutlich mehr Lkw-Fahrten erfordern. Außerdem müssten zusätzliche Aufwendungen für ein Mehrwegangebot und die dann nötige Sortierung und Rückführung vorgenommen werden, weswegen massiven Folgen für die Preise auf dem Getränkemarkt zu befürchten seien.
„Um die Wahlfreiheit der Verbraucher an der Ladentheke zu erhöhen, wird die Wahlfreiheit der Unternehmen – oft Kleinstunternehmen wie Kioske – empfindlich eingeschränkt“, macht Leder klar. Damit der Konsument von dem Mehrwegangebot nämlich auch Gebrauch mache, greife der deutsche Gesetzentwurf recht massiv in die Preisgestaltung und den Verkaufsprozess ein. Eine so erzielte Wettbewerbsfähigkeit hält der Experte aber für äußerst bedenklich.
Aluverpackungen sind recycelbar, werden aber verboten
Weitere Eingriffe betreffen Verpackungen, die zum Beispiel in größeren Restaurants mit Selbstbedienung anfallen. Was dieses Metier betrifft, soll es sogar zu einem Verbot die zu 100 Prozent recycelbaren und über duale Systeme oder Pfandsysteme nahezu vollständig erfassten Getränkedosen oder Menüschalen aus Aluminium kommen.
Dazu ein Blick in die Vergangenheit: Die Pfandpflicht wurde 2003 vom Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) eingeführt und von der Bevölkerung gut angenommen. Sie hat zu Rücklaufquoten bei Getränkedosen von 99 Prozent geführt. Verpackungen aus Aluminium enthalten teilweise schon heute hohe Anteile an Recyclingmaterial und werden meist ohne Qualitätsverlust nach dem Recycling für neue Verpackungen oder andere Produkte wiederverwendet. Dieses Kreislaufsystem würde durch die neuerlichen Entscheidungen ausgebremst.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.