Unappetitliche Extrawürste Deutsche Ideen zum Verpackungsgesetz sorgen für Unmut

Quelle: Pressemitteilung von AD und Mvmetalle 3 min Lesedauer

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Die deutschen Vertreter der Nichteisen-Metallindustrie kritisieren einen deutschen Alleingang in puncto Verpackungsgesetz. Die Regierung handle nicht effizient.

Aluminium Deutschland (AD) und die Wirtschaftsvereinigung Metalle (Wvmetalle) kritisieren die geplanten Neuregelungen im Verpackungsgesetz. So manche Entscheidung sorgt für Kopfschütteln. Lesen Sie hier, was genau den Experten nicht gefällt.(Bild:  A. Ludwig)
Aluminium Deutschland (AD) und die Wirtschaftsvereinigung Metalle (Wvmetalle) kritisieren die geplanten Neuregelungen im Verpackungsgesetz. So manche Entscheidung sorgt für Kopfschütteln. Lesen Sie hier, was genau den Experten nicht gefällt.
(Bild: A. Ludwig)

Die deutsche Nichteisen-Metallindustrie, vertreten durch die beiden Industrieverbände Aluminium Deutschland (AD) und Wirtschaftsvereinigung Metalle (Wvmetalle), unterstützt die Stärkung ökologisch vorteilhafter Mehrweg-, Rücknahme- und Pfandsysteme zwar so, wie es der Koalitionsvertrag fordert. Beide Verbände begrüßen auch die Ankündigung des Bundesumweltministeriums, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf ein Nebeneinander verschiedener ökologisch optimierter Verpackungssysteme zu ermöglichen. Doch nicht gut finden die Verbände, dass die geplanten EU-Regelungen außen vor bleiben, wie es heißt.

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Roland Leder, Präsident der Wvmetalle und Vizepräsident von Aluminium Deutschland, erklärt: „Die Novelle des Verpackungsgesetzes ist ein deutscher Alleingang, der für unsere Branche nicht nachvollziehbar ist. Mit Blick auf die geplante neue EU-Verordnung ist das Handeln der Bundesregierung nicht effizient.“

Deutsche Mehrwegangebots-Pflicht plagt Letztvertreiber

Die wesentliche Neuregelung des Entwurfs ist die Einführung einer Mehrwegangebots-Pflicht für alle Letztvertreiber von Verpackungen. Laut BMUV betrifft dies mindestens 16.000 Verkaufsstellen in Deutschland. In Europa sollen nach aktuellem Diskussionsstand nur Letztvertreiber ab einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern von ähnlichen Verpflichtungen betroffen sein. Damit wären in Deutschland viele Kleinstbetriebe betroffen, in anderen EU-Ländern jedoch nicht, was für Kopfschütteln sorgt.

Leder erklärt den Unmut: „Eine pauschale Mehrwegförderung durch eine Angebotspflicht ist nicht zielführend. Sie fußt nicht auf wissenschaftlichen Grundlagen.“ Dies könnte bepfandete Verpackungen wie Getränkedosen verdrängen, die außer Mehrwegsystemen eine wichtige Rolle im Wettbewerb ökologisch optimierter Verpackungssysteme spielen, befürchtet der Experte. Dosen würden von den Bürgern nahezu vollständig in die Läden zurückgebracht, damit sie wieder in den Kreislauf kämen

Politischer Sonderweg erhöht Preise für Getränke

Die neue Mehrwegangebots-Pflicht würde nach Einschätzungen des Handels den Aufwand in der Logistik massiv steigern, weil Mehrwegsysteme in der Rücknahme deutlich mehr Lkw-Fahrten erfordern. Außerdem müssten zusätzliche Aufwendungen für ein Mehrwegangebot und die dann nötige Sortierung und Rückführung vorgenommen werden, weswegen massiven Folgen für die Preise auf dem Getränkemarkt zu befürchten seien.

„Um die Wahlfreiheit der Verbraucher an der Ladentheke zu erhöhen, wird die Wahlfreiheit der Unternehmen – oft Kleinstunternehmen wie Kioske – empfindlich eingeschränkt“, macht Leder klar. Damit der Konsument von dem Mehrwegangebot nämlich auch Gebrauch mache, greife der deutsche Gesetzentwurf recht massiv in die Preisgestaltung und den Verkaufsprozess ein. Eine so erzielte Wettbewerbsfähigkeit hält der Experte aber für äußerst bedenklich.

Aluverpackungen sind recycelbar, werden aber verboten

Weitere Eingriffe betreffen Verpackungen, die zum Beispiel in größeren Restaurants mit Selbstbedienung anfallen. Was dieses Metier betrifft, soll es sogar zu einem Verbot die zu 100 Prozent recycelbaren und über duale Systeme oder Pfandsysteme nahezu vollständig erfassten Getränkedosen oder Menüschalen aus Aluminium kommen.

Dazu ein Blick in die Vergangenheit: Die Pfandpflicht wurde 2003 vom Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) eingeführt und von der Bevölkerung gut angenommen. Sie hat zu Rücklaufquoten bei Getränkedosen von 99 Prozent geführt. Verpackungen aus Aluminium enthalten teilweise schon heute hohe Anteile an Recyclingmaterial und werden meist ohne Qualitätsverlust nach dem Recycling für neue Verpackungen oder andere Produkte wiederverwendet. Dieses Kreislaufsystem würde durch die neuerlichen Entscheidungen ausgebremst.

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