Workwear PSA soll nachhaltiger sein – und doch zuverlässig schützen

Quelle: Pressemitteilung 3 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Normgerechter Schutz der Kleidung auch nach der Wäsche. Dafür stehen Dienstleister wie die DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH mit zertifizierten Waschverfahren und fachgerechter Aufbereitung – beispielsweise bei multigenormter persönlicher Schutzausrüstung (PSA).

Unternehmen müssen klar erkennen, welche Produkte PSA sind und welche nicht. Zum Beispiel: Bekleidung für nicht extreme Lebensbedrohungsbedingungen und zur privaten Anwendung gelten nicht als persönliche Schutzausrüstung.(Bild:  DBL)
Unternehmen müssen klar erkennen, welche Produkte PSA sind und welche nicht. Zum Beispiel: Bekleidung für nicht extreme Lebensbedrohungsbedingungen und zur privaten Anwendung gelten nicht als persönliche Schutzausrüstung.
(Bild: DBL)

Normgerechte Schutzkleidung soll möglichst nachhaltig sein – und muss dennoch zuverlässig schützen. Beim Thema Imprägnierung, sowie der angestrebte Verzicht auf Fluorcarbon-Ausrüstungen, gibt es aktuelle Vorgaben der EU und entsprechende Entwicklungen.

Für die Träger der PSA, vor allem aus den Bereichen

  • Petrochemie,
  • Laboren,
  • Energieversorgung,
  • Gefahrstoffhandel oder auch
  • Gefahrstoff-Transport

müsse zunächst die Schutzfunktion über die gesamte Einsatzzeit der Kleidung gewährleistet sein. Von der Erstausrüstung bis über die professionelle Aufbereitung auch nach vielen Waschzyklen. Zum anderen seien Eigenschaften wie der dauerhafte Tragekomfort zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden vor allem Anforderungen an die Nicht-Entflammbarkeit der Imprägnierung gestellt.

Jetzt für den EuroBLECH Award 2024 bewerben!

Sie sind Aussteller auf der Fachmesse "EuroBLECH" in Hannover? Dann bewerben Sie sich ab jetzt bis zum 02. August für den „Euroblech Award 2024“! Prämiert werden die innovativsten Produkte, Lösungen und Digitalisierungskonzepte der internationalen Technologiemesse für Blechbearbeitung.

Jetzt bewerben!

„Um diese Schutzfunktionen über den gesamten Anwendungszeitraum zu gewährleisten, muss eine fachgerechte Nachimprägnierung mit anschließender normgerechter Prüfung der Imprägnierung erfolgen. Diese stellt die effiziente Abweisung von Chemikalien und den Schutz vor dem Vergrauen der leuchtenden High-Vis-Farben bei Multinormartikeln sicher“, so Jan Kuntze, Geschäftsführer von DBL Kuntze & Burgheim.

Gefahren bei fluorcarbonharzfreier Multinormkleidung

Bei dem angestrebten Verzicht auf Fluorcarbonharz-Ausrüstungen sei davon auszugehen, dass es zu einem erhöhten Risiko von Verletzungen im Rahmen von Arbeitsunfällen für die Anwender von Chemikalienschutz- und Multinormbekleidung kommen wird.

Alternative: fluorcarbonharzfreie Produkte

Mit einem fluorcarbonharzfreien Produkt ist bis jetzt jedoch nur eine wasserabweisende Wirkung, wie Regenschutz, sicher herzustellen. „Herstelleraussagen, dass fluorcarbonharzfreie Produkte auch für Chemikalienschutzartikel funktionieren, kann ich so noch nicht bestätigen. Meiner Beobachtung nach ist die Einschätzung, dass auch fluorcarbonharzfreie Produkte einen ausreichenden Schutz vor Chemikalien gewährleisten darauf zurückzuführen, dass die Imprägnierung häufig nur durch Anspritzen mit einigen wenigen Wassertropfen geprüft wird und nicht mit dem Spray Rating Tester“ erklärt Kuntze.

Beim letzteren werde die Probe circa 20 Sekunden lang beregnet. Die EU scheint sich nun jedoch darauf geeinigt zu haben, dass als Imprägnierung von PSA, die nicht der Risikoklasse 3 entspricht, nur noch fluorcarbonharzfreie Produkte erlaubt sind.

Wetterschutz ohne Chemie

Die Nachrüstung von Wetterschutzkleidung mit dieser Chemie wird ausnahmslos verboten – für diese sogenannte Hydrophobie gibt es bereits eine Alternative. Für die Wäscher wird die Herausforderung darin bestehen, die Textilien so wasserdicht zu halten. Bewähren sich die Alternativen oder werden neue Technologien entwickelt, werde man laut Kuntze auch den Chemikalienschutz auf PTFA-freie Imprägnierungen umstellen.

Allgemeinen Beschränkung von PTFAs

Es ist ein sehr breites Verbot, das alle Produkte mit Fluorchemie betrifft. Diese werde es nur noch rund 13 bis 15 Jahre für PSA geben – danach ist der Einsatz in der EU verboten. Unternehmen müssen klar erkennen, welche Produkte PSA sind und welche nicht. Zum Beispiel: Bekleidung für nicht extreme Lebensbedrohungsbedingungen und zur privaten Anwendung gelten nicht als persönliche Schutzausrüstung. Es werde für diese Produkte also keine Ausnahme der PFAS-Beschränkung geben. Bekleidung für nicht extreme Lebensbedrohungsbedingung im beruflichen Bereich ist PSA der Kategorie 1. Für diese werde die Ausnahmefrist der PFAS-Beschränkung gelten.

(ID:50078772)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung