Die Presstec Pressentechnologie GmbH und die Presscontrol Elektrotechnik GmbH, beide mit Sitz in Kehl, haben beim Amtsgericht Offenburg ein gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt.
Das Bild zeigt die Gruppe zum 30-jährigen Jubiläum.
(Bild: Presstec und Presscontrol)
Das Amtsgericht hat den Antrag mit Beschluss vom 17.05.2024 bewilligt und jeweils ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren angeordnet.
Presstec und Presscontrol sind seit mehr als 30 Jahre spezialisiert auf Projekte zur Modernisierung von Großpressen in Automobilwerken sowie die Neuherstellung von großen hydraulischen Schmiedepressen für die Luft- und Raumfahrt, Rüstungstechnik und Energietechnik. Der Umsatz der Gruppe 2023 betrug ca. 21 Millionen Euro.
Stand des Verfahrens
Neben dem Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens wurde auch die vorläufige Eigenverwaltung beantragt. Diese berechtige die Presstec und die Presscontrol, die Geschäfte in Eigenregie unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters weiterzuführen. Das zuständige Amtsgericht Offenburg hat den Anträgen stattgegeben. Damit habe das Unternehmen nunmehr die Gelegenheit, einen Sanierungsplan zur Restrukturierung des Unternehmens vorzulegen.
Ziel des Verfahrens
Ziel des Verfahrens sei die Restrukturierung und Sanierung der Presstec und der Presscontrol und deren zukunftsfähige Ausrichtung unter Einbeziehung der wichtigsten Geschäftspartner. Damit werde sichergestellt, dass sowohl für das Unternehmen als auch für die Gläubiger im Verfahren die beste Lösung gefunden und umgesetzt wird. Nach derzeitigem Stand sei davon auszugehen, dass das Verfahren, zumindest in den wesentlichen Punkten, im 4. Quartal 2024 abgeschlossen werden könne.
Ursachen der Krise
Presstec und Presscontrol sind seit mehr als 30 Jahren spezialisiert auf Projekte zur Modernisierung von Großpressen in Automobilwerken sowie auf die Neuherstellung von großen hydraulischen Schmiedepressen. Die Unternehmen befinden sich aufgrund des Zusammenwirkens mehrerer Umstände in den vergangenen Jahren nunmehr in einer akuten Erfolgskrise.
Die Automotive-Branche mit Ihren Zulieferketten war zunächst durch die Pandemie seit 2020 sowie verschiedener, darauffolgender Missstände der Branche, wie z.B. der Chipkrise und dem Ukrainekrieg, sowie der wirtschaftspolitisch schnell geforderten Umstellung auf E-Mobilität in eine anhaltende Krise gerutscht. Betroffen seien insbesondere die Produktionsstandorte in West-Europa, vor allem aber in Deutschland.
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In der Konsequenz dieser kritischen Situation sei die Anzahl produzierter Fahrzeuge um gut ein Drittel eingebrochen, wodurch sich die Anzahl der für Presstec relevanten Projekte bei den Automobilisten deutlich reduziert habe. Die Gesellschaften wurden durch diese Entwicklung nach eigenen Angaben stark belastet.
Durch den hohen Anteil von 74 Prozent an Automotive-Kunden waren die Firmen direkt betroffen, was sich in einer verschlechterten Auftragslage, insbesondere im Bereich der OEM, niedergeschlagen habe.
Das rückläufige Projektgeschäft konnte durch Neumaschinen für Non-Automotive-Märkte nicht schnell genug kompensiert werden. In der Konsequenz rutschten die Unternehmen in die Krise.
Stellungnahme des Geschäftsführers
Stellungnahme Blättner: „Ich habe mir die Entscheidung nicht leichtgemacht. Als Gesellschafter und Geschäftsführer habe ich die Verantwortung für das Unternehmen, unsere Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Finanzierer. Deshalb habe ich auch im Vorfeld versucht, mit den wesentlichen Partnern eine alternative Lösung zu finden. Für diese Entscheidung habe ich auch externe Berater zur Hilfe genommen. Trotz intensiver Gespräche und Verhandlungen konnte keine Lösung gefunden werden. Unter Abwägung aller Chancen und Risiken bin ich überzeugt, dass die Eigenverwaltung der richtige Weg ist, um das Unternehmen nachhaltig zu sanieren und zukunftsfähig zu machen“.
Rechtsanwalt Matthias Kühne von der Kanzlei „Die Schrittmacher“ sehe eine große Chance, dass sich die Presstec GmbH und die Presscontrol GmbH nachhaltig aufstellen können: „Die Rahmenbedingungen für eine Sanierung über das Eigenverwaltungsverfahren sind erfolgsversprechend. Wir werden umgehend einen Investorenprozess einleiten, um einen Partner für die Zukunft zu finden.“
Das sehe auch die verantwortliche Projektleiterin, Rechtsanwältin Frau Hackl-Fingado so: „Für die Mitarbeiter, die Kunden und die Lieferanten ist die Situation sicherlich nicht einfach. Trotzdem haben wir bislang von allen – trotz der Umstände – ein positives Feedback erhalten.“
Stand: 08.12.2025
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Fortführung des Geschäftsbetriebes
Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens werde in vollem Umfang fortgeführt. Die vorliegenden Kundenaufträge sollen wie gewohnt ausgeführt werden. Zur Steuerung der für die Betriebsfortführung erforderlichen Liquidität unterhalte die Presstec und die Presscontrol eine Liquiditätsplanung und -steuerung unter Aufsicht des bestellten (vorläufigen) Sachwalters.
Handelnde Personen
Durch die Anordnung der Eigenverwaltung bleiben beide Unternehmen selbst handlungsfähig. Die bisherigen Geschäftsführer bleiben weiterhin im Amt. Dabei werde die Geschäftsleitung von der Kanzlei „Die Schrittmacher“ unter Federführung von Hackl-Fingado unterstützt. Damit stehe auch das erforderliche rechtliche Know-how für das gerichtliche Eigenverwaltungsverfahren zur Verfügung. Das Gericht habe antragsgemäß in beiden Verfahren Dr. Dirk Pehl von der Kanzlei Schultze & Braun als vorläufigen Sachwalter beratend und begleitend zur Seite gestellt.
Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern
Aktuell seien bei beiden Unternehmen knapp 70 Mitarbeiter beschäftigt. Die Lohn- und Gehaltszahlungen der Arbeitnehmer werden laut Unternehmensangaben während des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens durch die Arbeitsagentur in voller Höhe sichergestellt. Die Mitarbeiter wurden umfassend über den aktuellen Stand informiert.
Zukunftsfähigkeit des Unternehmens
Das Eigenverwaltungsverfahren soll genutzt werden, das Unternehmen nachhaltig und zukunftsfähig aufzustellen. Hierzu werde das Unternehmen ein Restrukturierungskonzept erarbeiten, welches mit dem vorläufigen Sachwalter und dem vorläufigen Gläubigerausschuss abgestimmt werden soll. Parallel hierzu werden die Unternehmen einen Investorenprozess starten.