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Und was passiert dann?
Brossardt: Danach gibt es drei Optionen: Wenn sich zeigt, dass der Jugendliche für eine Ausbildung überhaupt nicht geeignet ist, dann trennen sich die Wege. Oder es zeigt sich, dass der Jugendliche so gut ist, dass man ihn direkt in eine Ausbildung übernehmen kann. Im dritten Fall wird während der Qualifizierungsphase erkennbar, dass aus dem Jugendlichen etwas werden kann, doch dazu braucht es weitere Qualifizierungsmaßnahmen. Hier schließt sich die zweite Phase an. Diese zweite Phase ist ganz dezidiert im Tarifvertrag geregelt und wird im ersten Halbjahr mit 500 Euro monatlich, im zweiten mit 600 Euro bezahlt. Am Ende dieser zweiten Phase, also nach spätestens 24 Monaten, gibt es erneut drei Möglichkeiten. Wenn sich zeigt, dass das Potenzial weder für eine Ausbildung noch für eine Arbeit im Betrieb gegeben ist, trennen sich die Beteiligten. Oder der Jugendliche ist so gut, dass er in eine Ausbildung mündet. Und die dritte Möglichkeit: Der in der zweiten Phase bereits durch speziell aufeinander aufbauende Teilqualifizierungsmodule qualifizierte Jugendliche wird in einer Entgeltgruppe unterhalb des Facharbeiters beschäftigt, zum Beispiel in Anlerntätigkeiten in Metall- und Elektrobetrieben.
Hat diese bayerische Lösung Modellcharakter für den Rest der Republik?
Brossardt: Wir haben innerhalb der Familie der Arbeitgeber der Metall- und Elektroindustrie Absprachen zu unterschiedlichsten Themen. Ein Thema ist die Ausbildung. Doch Ausbildung ist ein regionales Thema und sehr vom jeweiligen Standort abhängig. Jedes Tarifgebiet geht seinen eigenen, aber mit den anderen abgestimmten Weg.
Wie finden Sie die betreffenden Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss?
Brossardt: Der Tarifvertrag wird in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen gestaltet. Die Agenturen verfügen über die entsprechenden Erkenntnisse. Wir haben derzeit über 78 Interessensbekundungen. Das ist doch schon einmal ein Anfang.
Sie haben in Bayern mit der IG Metall darüber hinaus den neuen Tarifvertrag „Bildungsteilzeit“ vereinbart, der am 1. Juni in Kraft getreten ist. Was hat es damit auf sich?
Brossardt: Dabei handelt es sich um eine Option, die dann gezogen werden kann, wenn Betrieb und Mitarbeiter es wollen. Hintergrund ist, dass wir immer mehr höher Qualifizierte in den Unternehmen brauchen. Diese Vereinbarung steigert die Weiterbildungschancen in der bayerischen Metall- und Elektroindustrie und bietet die Möglichkeit, Arbeit und berufliche Weiterbildung gut miteinander zu verknüpfen. Der Tarifvertrag „Bildungsteilzeit“ sieht vor, dass Ausgebildete sich bis zu drei Jahre freistellen lassen können, um eine Technikerausbildung oder einen Bachelorstudiengang zu absolvieren. Dazu müssen sie zuvor eine ebenso lange Zeit im Betrieb tätig sein. Während dieses Zeitraums bekommen sie hierfür die Hälfte ihres Entgelts ausbezahlt. Die andere Hälfte wird ihnen während der Freistellungsphase weiter ausgezahlt. Hintergrund der Regelung ist, dass es seit 2009 in Bayern möglich ist, dass Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung nach mindestens dreijähriger Tätigkeit im Betrieb eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erhalten. Dafür bietet der Tarifvertrag eine passgenaue Lösung.
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