Präzisionsnormteile Ecken und Kanten von Gasdruckfedern und deren Systemen

Ein Gastbeitrag von Reiner Springer 2 min Lesedauer

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Im Werkzeugbau ist zu klären, ob die verbauten Gasdruckfedern mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind oder nicht – denn hiervon hängt die rechtliche Einordnung und die Prüfpflicht ab.

Prüfpflichtige Druckgeräte sind im Werkzeugbau zwar weniger beliebt – dennoch sind sie die einzige rechtssichere Option, da alle Anforderungen gesetzlich geregelt und somit eindeutig nachvollziehbar sind. (Bild:  Kaller)
Prüfpflichtige Druckgeräte sind im Werkzeugbau zwar weniger beliebt – dennoch sind sie die einzige rechtssichere Option, da alle Anforderungen gesetzlich geregelt und somit eindeutig nachvollziehbar sind.
(Bild: Kaller)

Um präzise Ergebnisse bei der Umformung von Blechteilen zu erzielen, ist eine sorgfältige Planung des Umformprozesses sowie aller vorgelagerten Arbeitsschritte unerlässlich. Dies geschieht durch Simulation, Methodenplanung und anschließende Konstruktion. Ein entscheidender Faktor für die Qualität des Werkzeugs ist der Einsatz von Präzisionsnormteilen – insbesondere gasgefüllter Druckfedern. Im Folgenden liegt der Fokus auf den prozessrelevanten Gasdruckfedern.

Das Werkzeug ist gebaut, die Gasdruckfedern sind geliefert und verbaut. In vielen Betrieben in Deutschland folgt nun der Produktionsanlauf: etwaige Anlaufprobleme werden behoben, anschließend erfolgt der Übergang in die Serienfertigung. Doch war das bereits alles? Leider nein. Zunächst ist zu klären, ob die verbauten Gasdruckfedern mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind oder nicht – denn hiervon hängt die rechtliche Einordnung und die Prüfpflicht ab.

Gasdruckfedern ohne CE-Kennzeichnung

Gemäß der Druckgeräterichtlinie (DGRL 2014/68/EU, Artikel 4 Punkt 3) sowie §6 der 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) müssen alle Druckgeräte mit einem maximal zulässigen Druck über 0,5 bar bestimmte Anforderungen erfüllen – auch wenn sie nicht CE-pflichtig sind:

  • Kennzeichnung des Herstellers inkl. Anschrift
  • Angabe von Typen-, Serien- oder Chargennummer
  • Mitlieferung einer Betriebsanleitung

Diese Geräte gelten laut §2 und §4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als Arbeitsmittel. Der Betreiber ist für deren sicheren Zustand verantwortlich. Zudem gilt:

  • Die Prüfung hat gemäß §12 und §14 BetrSichV zu erfolgen.
  • Mitarbeiter, die mit solchen Arbeitsmitteln umgehen, müssen mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

Gasdruckfedern mit CE-Kennzeichnung

Sobald die Gasdruckfeder ein CE-Zeichen trägt (in der Regel ab einem Inhalt > 1 Liter), handelt es sich um ein prüfpflichtiges Druckgerät.

Zusätzlich zur bisherigen Kennzeichnung sind folgende Angaben zwingend erforderlich:

  • Medium (z. B. Stickstoff)
  • Inhalt (Volumen)
  • Konformitätserklärung
  • Ggf. Konformitätsbescheinigung
  • Betriebsanleitung in Landessprache

Gemäß §15 ff. BetrSichV ist eine Prüfung vor Inbetriebnahme erforderlich. Entscheidend ist hier die Druckgerätekategorie laut Herstellererklärung, denn sie bestimmt, wer zur Prüfung berechtigt ist:

Kategorie I – Prüfberechtigung: Befähigte Person oder Zugelassene Überwachungsstelle (z.B. ZÜV).

Kategorie II – Prüfberechtigung: Zugelassene Überwachungsstelle, sowie Ausnahme: Prüfung durch befähigte Person möglich, wenn der Hersteller eine vorab geprüfte Bauart nachweist.

Kategorie III-IV – Prüfberechtigung:Nur zugelassene Überwachungsstellen.

Die maximalen Prüffristen sind in Anhang 2, Tabelle 1 der BetrSichV geregelt. Der Prüfer kann jedoch kürzere Intervalle anordnen.

Welche Komponenten sind betroffen?

Diese Vorgaben gelten für alle mit Stickstoff gefüllten Druckgeräte, die typischerweise im Werkzeugbau verwendet werden – darunter:

  • Gasdruckfedern
  • Verbundplatten
  • Tankplatten
  • Ziehkissen

Baugruppen, bestehend aus mehreren verbundenen Gasdruckfedern (z. B. über Hochdruckschläuche), gelten als prüfpflichtige Systeme, wenn:

  • ein Einzelbauteil mehr als 1 Liter Volumen aufweist, oder
  • eine Rohrnennweite ab DN25 verwendet wird.

Prüfpflichtige Druckgeräte sind im Werkzeugbau zwar weniger beliebt – dennoch sind sie die einzige rechtssichere Option, da alle Anforderungen gesetzlich geregelt und somit eindeutig nachvollziehbar sind. Wer auf CE-pflichtige Systeme setzt, investiert in nachhaltige Rechtssicherheit und Anlagensicherheit.

* Business Development Manager bei Kaller

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