Ab 2027 EU-Maschinenverordnung: 7 Tipps für Hersteller und Betreiber 

Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Oberst * 3 min Lesedauer

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Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist ab dem 20. Januar 2027  vollständig verpflichtend anzuwenden. Sie definiert Anforderungen an die Sicherheit  von Maschinen und dazugehörigen Produkten sowie unvollständigen Maschinen. Die  MVO beinhaltet zahlreiche Neuerungen, auf die sich Hersteller, Betreiber, Händler und  Importeure frühzeitig vorbereiten müssen.  

Die MVO schafft ein einheitliches Regelwerk für die Sicherheit von Maschinen in Europa. Sie  ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. (Bild:  KI-generiert)
Die MVO schafft ein einheitliches Regelwerk für die Sicherheit von Maschinen in Europa. Sie ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
(Bild: KI-generiert)

Die MVO schafft ein einheitliches Regelwerk für die Sicherheit von Maschinen in Europa. Sie  ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die Anforderungen der neuen  Verordnung gelten nicht nur für klassische Maschinen, sondern auch für Software-Komponenten mit Sicherheitsfunktionen und für wesentlich veränderte Maschinen. Tüv Südhat die 7 wichtigsten Punkte zusammengefasst und erklärt, wie sich die betroffenen  Wirtschaftsakteure auf die Veränderungen einstellen können. 

Gewinnen Sie Erkenntnisse von Branchenexperten

(Bild: VCG)

Die Fachtagung zeigt, welche Potenziale in Ihrer Produktion ausgeschöpft werden können und bietet Lösungen, die Sie sofort in Ihrem beruflichen Alltag unterstützen. Dabei beleuchtet sie mit praxisnahen Vorträgen die verschiedenen Handlungsfelder, die zu einer Effizienzsteigerung beitragen. Neben den Maschinen selbst stehen dabei auch die nötigen Lösungen aus dem Peripheriebereich wie Werkzeuge, Qualitätssicherung, Instandhaltung, Handhabung und Simulation im Fokus.

1. Risikobewertung erweitern

Die MVO fordert die präzise Bewertung potenzieller  Gefährdungen und die umfassende Dokumentation von Schutzmaßnahmen. Das betrifft in  Zukunft nicht nur die Funktionale Sicherheit, sondern auch die Cybersicherheit. Deshalb ist  eine umfassende Risikobewertung erforderlich, die auch neue Aspekte wie  Cybersicherheit, Künstliche Intelligenz und digitale Betriebsanleitungen umfasst. 

2. Cybersicherheit stärken

Um Sicherheitsrisiken durch Cyberangriffe zu minimieren,  müssen Bedrohungen entsprechend bewertet werden. Software, Firmware und  sicherheitsrelevante Teile von Steuerungssystemen dürfen nicht so verändert oder  manipuliert werden können, dass die sichere Funktion der Maschinen beeinträchtigt wird.  Entsprechende Sicherheitsvorkehrungen sind zu implementieren und zu dokumentieren.  

3. KI-Systeme absichern

Sicherheitsbauteile und Maschinen mit selbst lernenden  Komponenten, die Sicherheitsfunktionen gewährleisten, gelten als Produkte mit  besonderem Gefährdungspotenzial (siehe Annex I Teil A der MVO). Unabhängig von der  Existenz und Anwendung harmonisierter Normen für den KI-Einsatz ist für solche Produkte  ein gesondertes Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen, welches eine  unabhängige Prüfung durch eine notifizierte Stelle beinhaltet. Dabei sollten auch schon kommende Anforderungen an den verantwortungsvollen Einsatz von KI berücksichtigt  werden. 

4. Wesentliche Änderungen vorausdenken

Wer eine wesentliche Änderung an einer  Maschine vornimmt, kann rechtlich zum Hersteller werden und trägt in diesem Fall die volle  Verantwortung – das gilt für Änderungen sowohl im Bereich der Hardware, als auch im  Bereich der Software. Unternehmen sollten auch kommende Anforderungen an  Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz im Blick haben und bei Aktualisierungen  berücksichtigen. 

5. Digitale Betriebsanleitung schützen

Betriebsanleitungen und Konformitäts-erklärungen  dürfen unter Berücksichtigung der entsprechenden Anforderungen digital bereitgestellt  werden. Eine Betriebsanleitung enthält immer auch sicherheitskritische Informationen.  Daher muss sie vor möglichen Beschädigungen und unberechtigten Änderungen geschützt  werden.  

6. CE-Kennzeichnung überprüfen

Die CE-Kennzeichnung einer Maschine setzt in Zukunft  auch voraus, dass die grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen erfüllt sind. Aus  diesem Grund sollten die CE-Prozesse und die CE-Dokumentation überprüft und  gegebenenfalls aktualisiert werden. 

7. Proaktives Risikomanagement

Für die regelgerechte Umsetzung der MVO ist fundiertes  und aktuelles Know-how zu Künstlicher Intelligenz und Cybersicherheit nötig.  Unternehmen sollten ihre Teams kontinuierlich schulen und ihre Schulungsprogramme  regelmäßig aktualisieren. Dadurch können Risiken frühzeitig erkannt und wirksame  Gegenmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. 

Die neue Maschinenverordnung ist mehr als eine formale Anpassung der bisherigen  Maschinenrichtlinie. Sie versucht, die dynamische Entwicklung in diesem Bereich zu  berücksichtigen und fordert eine wesentlich umfassendere Risikobewertung, die auch  Bedrohungen durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz oder durch Cyberangriffe  beinhaltet. 

* Unternehmenskommunikation, Tüv Süd

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