Titelgeschichte Neue Betriebssicherheitsverordnung ist Pflicht
Seit dem 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Sie bringt zahlreiche Änderungen mit sich – bei Prüfpflichten und -zuständigkeiten genauso wie bei der Dokumentation im Unternehmen. Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Somit stellt sie eine wichtige rechtliche Grundlage mit Blick auf die Wahrnehmung der Arbeitgeberverantwortung dar.
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Mit der neu aufgelegten Verordnung verfolgt die Bundesregierung als Verordnungsgeber mehrere Ziele. Durch die Beseitigung rechtlicher und fachlicher Mängel soll eine bessere Umsetzung des EU-Rechts ermöglicht werden und damit verbunden der Abbau von Standard- und Bürokratiekosten. Weiterhin wird die Beseitigung von Doppelregelungen, insbesondere beim Explosionsschutz und bei der Prüfung von Arbeitsmitteln angestrebt sowie eine bessere Anpassung an Schnittstellen zu anderen Rechtsvorschriften, insbesondere zum Produktsicherheitsgesetz und dessen Rechtsverordnungen. Der Fokus der Neuerungen liegt auf der konkreten Ausrichtung auf das tatsächliche Unfallgeschehen.
Beurteilung der Gefährdung ist das zentrale Element
Durch die Novellierung ergeben sich Änderungen beim Arbeitsschutz, bei Druckanlagen, Aufzugsanlagen sowie Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Grundsätzlich ist die Gefährdungsbeurteilung (GBU) zentraler Ansatz für die Festlegung von Schutzmaßnahmen. Einbezogen werden auch diejenigen überwachungsbedürftigen Anlagen, bei denen ausschließlich andere Personen, also „Dritte“, gefährdet sind. Das bedeutet, dass jetzt einheitliche Anforderungen für alle Arbeitsmittel und Anlagen gelten, unabhängig vom jeweiligen Schutzziel.
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