Arbeiten mit Gefahrstoffen Gefahrstoffschränke schützen Mitarbeiter
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Wenn Mitarbeiter mit entzündbaren Flüssigkeiten, explosiven oder giftigen Stoffen arbeiten, steht ihr Schutz an erster Stelle. Arbeitgeber tragen deshalb die Verantwortung, ihre Angestellten bestmöglich vor potenziellen Gefahren zu bewahren.
Die Grundlage solcher Schutzmaßnahmen sind die gesetzlichen Vorgaben und – basierend auf diesen – die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Daraus ergeben sich weitere Präventionsmaßnahmen, etwa die Anschaffung eines Sicherheitsschrankes nach Europäischer Norm EN 14470 Teil 1 und 2 (Teil 1: für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten, Teil 2: für die Lagerung von Gasen unter Druck). In solchen Schränken können Gefahrstoffe sicher und gesetzeskonform direkt am Arbeitsplatz gelagert werden – immer mit dem obersten Ziel, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu gewährleisten.
In vielen Produktionsstätten ist der Einsatz von Gefahrstoffen, also Substanzen, die ein Risiko für Mensch und Umwelt darstellen können, unumgänglich. Umso wichtiger ist es, die Sicherheit der Mitarbeiter durch gezielte Präventionsmaßnahmen und eine entsprechende Ausstattung zu gewährleisten. Intelligente Lösungen wie spezielle Typ-90-Sicherheitsschränke tragen dazu bei, Gefahren zu minimieren. Sie basieren auf einem fundierten Verständnis der Stoffmerkmale sowie weiterer nutzungsbezogener Besonderheiten. Darüber hinaus bieten sie flexible Ausstattungsmöglichkeiten und können individuell an Arbeitsabläufe angepasst werden. So entsteht ein sicheres Arbeitsumfeld.
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