Zuführtechnik Sicherheitskonzepte nach der aktuellen Maschinenrichtlinie

Autor / Redakteur: EDGAR BUND / Dietmar Kuhn

Seit Dezember 2009 gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Diese gibt den Entwicklern und Konstrukteuren von Maschinen und Anlagen eindeutige Vorgaben, um die Sicherheit an Maschinen zu erhöhen, sodass dieser Aspekt bereits in der Planungsphase in die Gestaltung der Maschinen einbezogen werden muss. Oberste Priorität hat dabei die sichere Konstruktion.

Anbieter zum Thema

Die Neufassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde am 9. Juni 2006 im EU-Amtsblatt (L 157) veröffentlicht. Die Umsetzung in nationales Recht musste bis 29. Juni 2008 (in Deutschland durch die Änderung der Maschinenverordnung – 9. GPSGV) erfolgen. Seit dem 29. Dezember 2009 ist die neue Maschinenrichtlinie verbindlich anzuwenden. Dies betrifft ausnahmslos alle Maschinen- und Anlagenbauer.

So auch die Kohler GmbH aus dem badischen Friesenheim, die sich auf Bandzuführ- und Richtanlagen für die Blechbearbeitung spezialisiert hat. Die Projektierung der Maschinen und Anlagen aus dem Hause Kohler umfasst außer den funktionalen Aspekten eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Gewährleistung der Maschinensicherheit.

Aufstellplan und Bedienung der Maschine ergeben die erforderlichen Zugänge

Dazu erstellen die badischen Maschinenbauer zunächst eine Motoren- und Komponentenliste, die alle erforderlichen Aktoren und Sensoren sowie deren jeweilige Merkmale enthält. Aktoren sind alle elektrischen Antriebe sowie hydraulischen und pneumatischen Bewegungen, die jeweils durch Stellventile eingeleitet werden. Aus dem Aufstellplan und der Bedienung der Maschine ergeben sich die erforderlichen Zugänge.

In der Sicherheitsmatrix werden alle Aktoren tabellarisch aufgelistet und allen Zugängen zur Anlage gegenübergestellt. Danach wird ermittelt, welche Aktoren bei Öffnen eines bestimmten Zuganges abgeschaltet werden müssen. Das Ergebnis ist die Bildung von verschiedenen Abschaltkreisen. Dadurch kann beispielsweise die Türe zum Coilladebereich geöffnet werden, während die restliche Anlage produktiv bleibt. Voraussetzung dafür ist eine Trennung des Coilladebereichs zur Haspel zum Beispiel in Form eines Schiebetors.

Zoneneinteilung für Risikobeurteilung größerer Anlagen

Für die Erstellung der Risikobeurteilung werden zunächst die räumlichen und zeitlichen Grenzen der Maschine festgelegt. Größere Anlagen werden in verschiedene Zonen eingeteilt, die jeweils getrennt betrachtet werden. Zeitliche Grenzen sind die verschiedenen Phasen der Lebensdauer einer Maschine, wie etwa Aufstellung, Betrieb und Instandhaltung.

(ID:358972)