Die Infektionsgefahr durch SARS-CoV-2 fordert Unternehmen in vielerlei Hinsicht. Über den Sorgen ums wirtschaftliche Überleben, dürfen Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht vernachlässigt werden.
Die Gefährdungsbeurteilung ist zentrales Instrument zur Prävention. Denn Arbeitgeber müssen nicht nur mögliche Gefährdungen ermitteln und geeignete Maßnahmen für sichere und gesunde Arbeitsplätze festlegen. Geeignete Maßnahmen legt im Wesentlichen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) fest.
(Bild: Qumsult)
Weil Corona eine neue Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit darstellt, muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden. Spezifische Gefährdungen durch das neuartige Virus müssen ermittelt und erforderliche Maßnahmen festgelegt werden. Die geforderte Dokumentation dient als Nachweis, dass Arbeitgeber ihr Pflichten erfüllen. Mit der Muster-Gefährdungsbeurteilung für alle Branchen und Unternehmensgrößen geht`s schnell und einfach.
Gefährdungsbeurteilung aktualisieren ist Pflicht
Die Gefährdungsbeurteilung ist zentrales Instrument zur Prävention. Denn Arbeitgeber müssen nicht nur mögliche Gefährdungen ermitteln und geeignete Maßnahmen für sichere und gesunde Arbeitsplätze festlegen. Sie sind nach § 3 ArbSchG auch in der Pflicht „die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.“ Daraus ergibt sich zwingend, dass die Gefährdungsbeurteilung keine einmalige Aufgabe sondern ein fortlaufender Prozess ist.
Anlässe für eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung sind vor allem:
Auftreten von Arbeitsunfällen, Beinaheunfällen, Berufskrankheiten
hohe Fehlzeiten aufgrund arbeitsbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen
Anschaffung neuer Arbeitsmittel
Einführung neuer Arbeitsstoffe
Umgestaltung von Arbeits- und Verkehrsbereichen
Änderungen der Arbeitsorganisation und/oder Tätigkeitsabläufe
Änderung des Standes der Technik
neue Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
neue Arbeitsschutzvorschriften
Neue Gefährdungen durch SARS-CoV-2 und neuer Arbeitsschutzstandard machen also eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Es gilt, Infektionen mit dem Virus wirksam zu vermeiden
Maßnahmen festlegen, umsetzen und Wirksamkeit prüfen
Geeignete Maßnahmen legt im Wesentlichen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) fest. Eine mögliche Maßnahme, um unnötige Kontakte zwischen Mitarbeitern, Beschäftigten von Fremdfirmen und Besuchern zu vermeiden, ist zum Beispiel Dienstreisen und Präsenzveranstaltungen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und soweit als möglich technische Alternativen wie Telefon- oder Videokonferenzen zur Verfügung zu stellen. Sind Präsenzveranstaltungen unbedingt notwendig, muss ein ausreichender Abstand zwischen den Teilnehmern sichergestellt werden. Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss überprüft werden.
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen grundsätzlich dokumentiert werden. Berichte und Dokumente dienen auch als Nachweis gegenüber der zuständigen Stelle, dass Unternehmen ihre Pflicht erfüllen. Die Form der Dokumentation ist nicht vorgeschrieben; üblich sind Checklisten, Textdokumente oder Software-Anwendungen. Die Dokumentationspflicht gilt auch, wenn die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert wird.
Gefährdungsbeurteilung SARS-CoV-2
Ergänzend zu Angeboten der Berufsgenossenschaften liefert Qumsult eine schnelle und einfache Lösung für alle Branchen und Unternehmensgrößen: Die neuentwickelte Gefährdungsbeurteilung SARS-CoV-2 ist webbasiert. Enthaltene Gefährdungsfaktoren, auf Grundlage der Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), sind zugeschnitten auf die „Corona-Gefährdungen“. Vorgeschlagene Schutzmaßnahmen enthalten alle Anforderungen des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards sowie nützliche Tipps von Experten im Arbeitsschutz. Gefährdungsfaktoren und Schutzmaßnahmen sind bereits vorausgewählt, können jedoch an betriebliche Gegebenheiten angepasst werden. Dies erleichtert dem Nutzer die Arbeit enorm, ein aufwendiges Recherchieren entfällt. Es können auch Bilder eingefügt werden. Mit dieser Muster-Gefährdungsbeurteilung können Anwender spezifische Gefährdungen durch das neuartige Virus strukturiert ermitteln und geforderte Maßnahmen festlegen. Als Ergebnis erhalten sie eine aussagekräftige und rechtskonforme Dokumentation, die auch als Nachweis gegenüber zuständiger Behörde oder Zertifizierer dienen kann. Die Anwendung ist Teil der EHS-Software Web Sara für Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffe, AwSV und Anlagen.
Und das Besondere: Erfahrungen aus der Betreuung im Arbeitsschutz sind in die Entwicklung eingeflossen. Nutzern steht so ein Werkzeug für alle Branchen und Unternehmensgrößen zur Verfügung. Interessierte können die Anwendung als Testversion oder per Desktop Sharing bequem von ihrem Schreibtisch aus kennenlernen, kostenlos und unverbindlich.
Stand: 08.12.2025
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