Rechtliches Stahlkartelle: Über 10 Jahre Preisabsprachen

Von Gary Huck

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Von Anfang der 2000er-Jahre bis 2014/2015 waren in Deutschland zwei Stahlkartelle aktiv. Nun laufen die Schadenersatzprozesse an.

Über zehn Jahre waren in Deutschland zwei Stahlkartelle aktiv. Wenn Sie Opfer der Preisabspraxhen dieser Organisationen waren, haben sie Chancen auf Schadenersatz.
Über zehn Jahre waren in Deutschland zwei Stahlkartelle aktiv. Wenn Sie Opfer der Preisabspraxhen dieser Organisationen waren, haben sie Chancen auf Schadenersatz.
(Bild: ©Grispb - stock.adobe.com)

Im Dezember 2019 verhängte das Bundeskartellamt eine Bußgeldstrafe in Höhe von 646 Millionen Euro gegen vier Flachstahlhersteller. Das Bußgeld in Rekordhöhe wurde fällig, da die Unternehmen sich über Jahre bei den Preisen für Zusatzleistungen bei Flachstahlerzeugnissen abgesprochen hatten. Neben diesem Quartoblechkartell war quasi zeitgleich noch ein weiteres Kartell in der Stahlbranche aktiv. Dabei ging es um Preisabsprachen beim Handel mit Edelstahl. Gegen diese Vereinigung verhängte das Bundeskartellamt ein Bußgeld in Höhe von 205 Millionen Euro. Der Prozess dauert noch an. Die Höhe der Strafzahlungen lässt erahnen, welcher Schaden durch die Preisabsprachen entstanden sein kann.

Viele Unternehmen sind von den Machenschaften der beiden Kartelle betroffen. Einige der Betroffenen sind sich dessen gar nicht bewusst. Oder sie sind unsicher, wie sie rechtlich vorgehen können. Die gute Nachricht für Opfer der Preisabsprachen: Sie können Schadenersatzansprüche geltend machen.

Die Kartelle

Wer Schadenersatz geltend machen will, muss sich Zeit für Recherchen nehmen. Denn die beiden Kartelle waren lange aktiv. Das Quartoblechkartell war von Mitte 2002 bis Juni 2016 tätig. Das Edelstahlkartell existierte von mindestens 2004 bis November 2015. Die Mitglieder des Quartoblechkartells (Ilsenburger Grobblech GmbH, Thyssenkrupp Steel Europe AG, Voestalpine Grobblech GmbH, Dillinger Hüttenwerke AG) sprachen sich bei den Aufpreisen und Zuschlägen für warmgewalzte Stahl-Flacherzeugnisse ab. Es ging dabei aber nicht um Langerzeugnisse, sondern um Bleche.

Das Edelstahlkartell wiederum war nur bei Langerzeugnissen und nicht bei Blechen aktiv. Darin organisierten sich unter anderem Arcelor Mittal Commercial Long Deutschland GmbH, Dörrenberg Edelstahl GmbH, Kind & Co., Edelstahlwerk GmbH & Co. KG, Saarstahl AG, Schmidt + Clemens GmbH + Co. KG, Zapp Precision Metals GmbH, Georgsmarienhütte, Voestalpine AG, Wirtschaftsvereinigung Stahl, Edelstahl-Vereinigung e.V. Die beiden letztgenannten Verbände waren treibende Kräfte hinter der Formierung des Edelstahlkartells. „Kartelle haben sich in der Vergangenheit zwar häufig zwischen Mitgliedern eines Verbandes formiert, aber normalerweise waren die Verbände selbst nicht beteiligt. Die Wirtschaftsvereinigung Stahl und die Edelstahl-Vereinigung haben das jedoch gemacht. Das ist unüblich“, sagt die Kartellrechtsspezialistin Dr. Ann-Christin Richter, Anwältin und Partnerin bei Hausfeld Rechtsanwälte. Die Kanzlei Hausfeld ist auf Wettbewerbsrecht spezialisiert und vertritt Unternehmen bei Schadenersatzforderungen gegen die beiden Stahlkartelle.

Stahlkartelle

Wenn Sie wissen wollen, was Betroffene tun können, lesen Sie den vollständigen Beitrag bei unserem Partnerportal MM Maschinenmarkt:

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