Von Anfang der 2000er-Jahre bis 2014/2015 waren in Deutschland zwei Stahlkartelle aktiv. Nun laufen die Schadenersatzprozesse an.
Über zehn Jahre waren in Deutschland zwei Stahlkartelle aktiv. Wenn Sie Opfer der Preisabspraxhen dieser Organisationen waren, haben sie Chancen auf Schadenersatz.
Im Dezember 2019 verhängte das Bundeskartellamt eine Bußgeldstrafe in Höhe von 646 Millionen Euro gegen vier Flachstahlhersteller. Das Bußgeld in Rekordhöhe wurde fällig, da die Unternehmen sich über Jahre bei den Preisen für Zusatzleistungen bei Flachstahlerzeugnissen abgesprochen hatten. Neben diesem Quartoblechkartell war quasi zeitgleich noch ein weiteres Kartell in der Stahlbranche aktiv. Dabei ging es um Preisabsprachen beim Handel mit Edelstahl. Gegen diese Vereinigung verhängte das Bundeskartellamt ein Bußgeld in Höhe von 205 Millionen Euro. Der Prozess dauert noch an. Die Höhe der Strafzahlungen lässt erahnen, welcher Schaden durch die Preisabsprachen entstanden sein kann.
Viele Unternehmen sind von den Machenschaften der beiden Kartelle betroffen. Einige der Betroffenen sind sich dessen gar nicht bewusst. Oder sie sind unsicher, wie sie rechtlich vorgehen können. Die gute Nachricht für Opfer der Preisabsprachen: Sie können Schadenersatzansprüche geltend machen.
Die Kartelle
Wer Schadenersatz geltend machen will, muss sich Zeit für Recherchen nehmen. Denn die beiden Kartelle waren lange aktiv. Das Quartoblechkartell war von Mitte 2002 bis Juni 2016 tätig. Das Edelstahlkartell existierte von mindestens 2004 bis November 2015. Die Mitglieder des Quartoblechkartells (Ilsenburger Grobblech GmbH, Thyssenkrupp Steel Europe AG, Voestalpine Grobblech GmbH, Dillinger Hüttenwerke AG) sprachen sich bei den Aufpreisen und Zuschlägen für warmgewalzte Stahl-Flacherzeugnisse ab. Es ging dabei aber nicht um Langerzeugnisse, sondern um Bleche.
Das Edelstahlkartell wiederum war nur bei Langerzeugnissen und nicht bei Blechen aktiv. Darin organisierten sich unter anderem Arcelor Mittal Commercial Long Deutschland GmbH, Dörrenberg Edelstahl GmbH, Kind & Co., Edelstahlwerk GmbH & Co. KG, Saarstahl AG, Schmidt + Clemens GmbH + Co. KG, Zapp Precision Metals GmbH, Georgsmarienhütte, Voestalpine AG, Wirtschaftsvereinigung Stahl, Edelstahl-Vereinigung e.V. Die beiden letztgenannten Verbände waren treibende Kräfte hinter der Formierung des Edelstahlkartells. „Kartelle haben sich in der Vergangenheit zwar häufig zwischen Mitgliedern eines Verbandes formiert, aber normalerweise waren die Verbände selbst nicht beteiligt. Die Wirtschaftsvereinigung Stahl und die Edelstahl-Vereinigung haben das jedoch gemacht. Das ist unüblich“, sagt die Kartellrechtsspezialistin Dr. Ann-Christin Richter, Anwältin und Partnerin bei Hausfeld Rechtsanwälte. Die Kanzlei Hausfeld ist auf Wettbewerbsrecht spezialisiert und vertritt Unternehmen bei Schadenersatzforderungen gegen die beiden Stahlkartelle.
Stahlkartelle
Wenn Sie wissen wollen, was Betroffene tun können, lesen Sie den vollständigen Beitrag bei unserem Partnerportal MM Maschinenmarkt:
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.