Die Produktion von Rohstahl verschlingt riesige Mengen an Energie. Sogenannter grüner Stahl soll die Klimabilanz der Stahlproduktion nun verbessern.
Die CO2-Emissionen des grünen Stahlwerks sollen im Vergleich zur konventionellen Stahlerzeugung um bis zu 95 Prozent geringer sein.
(Bild: DedMityay - stock.adobe.com)
Der Anlagenbauer Thyssenkrupp Nucera hat einen Großauftrag zum Bau von Elektrolyseuren für ein geplantes Stahlwerk in Nordschweden erhalten. Sie sollen für das Unternehmen H2 Green Steel im schwedischen Boden Wasserstoff produzieren, wie Thyssenkrupp Nucera am Montag mitteilte. Herzstück des Stahlwerks ist eine sogenannte Direktreduktionsanlage. Darin ersetzt klimaneutral hergestellter Wasserstoff die in klassischen Hochöfen verwendeten Kohle und Koks, um dem Eisenerz Sauerstoff zu entziehen.
Die Anlagen sollen mit klimaneutral erzeugtem Strom aus Wind- und Wasserkraftwerken betrieben werden. Der auf diese Weise kohlendioxidfrei erzeugte Wasserstoff wird daher als „grün“ bezeichnet. Nucera stellt Module mit einer Einzelleistung von 20 Megawatt her. Insgesamt ist die Lieferung von Anlagen mit mehr als 700 Megawatt vereinbart. Die CO2-Emissionen des Stahlwerks sollen im Vergleich zur konventionellen Stahlerzeugung um bis zu 95 Prozent geringer sein.
Fünf Millionen Tonnen Stahl jährlich
Das Stahlwerk soll den Betrieb Ende 2025 aufnehmen. In der Anfangsphase werde das Werk im Jahr 2,5 Millionen Tonnen grünen Stahl produzieren, hieß es. Bis 2030 soll die Produktion auf rund fünf Millionen Tonnen steigen. Zum Vergleich: Deutschlands größter Stahlhersteller Thyssenkrupp produziert im Jahr rund 11 Millionen Tonnen Rohstahl.
Das genaue Auftragsvolumen wurde nicht bekannt. Eine Sprecherin von H2 Green Steel erklärte, dass solche Verträge üblicherweise mit einigen Milliarden schwedischen Kronen bewertet würden, was einigen Hundert Millionen Euro entspreche. Auch in Deutschland planen die Stahlerzeuger Thyssenkrupp, Salzgitter und Arcelor Mittal Direktreduktionsanlagen, die mit Wasserstoff betrieben werden.
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Stand vom 15.04.2021
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