Produktsicherheitsverordnung 2024 Neuerungen für Hersteller und Betreiber im Maschinen- und Anlagenbau
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Seit letztem Jahr gilt die neue General Product Safety Regulation (GPSR) in der gesamten EU, wodurch es höhere Ansprüche an Dokumentation und Marktüberwachung gibt.
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, kurz GPSR) unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie und verschärft die Anforderungen an Produktsicherheit, Dokumentation und Marktüberwachung erheblich. Für Maschinenbauer, Anlagenbetreiber und deren Zulieferer ergeben sich daraus konkrete Handlungspflichten – spätestens seit dem 19. Februar 2026, als das novellierte deutsche Produktsicherheitsgesetz Kraft trat und Bußgeld- und Straftatbestände für GPSR-Verstöße einführte.
GPSR für B2B-Produkte
Die Verordnung erfasst grundsätzlich ausschließlich Verbraucherprodukte – also auch solche, die zwar für den gewerblichen Einsatz konzipiert wurden, unter vorhersehbaren Bedingungen aber von Verbrauchern genutzt werden. Typische Beispiele aus dem Maschinenbau: Profi-Werkzeuge, die im Baumarkt verkauft und von Heimwerkern eingesetzt werden, Mietgeräte für Baustellen oder kompakte Fertigungsmaschinen in Bildungseinrichtungen. Für Produkte unter harmonisierten EU-Richtlinien (z. B. Maschinenrichtlinie, künftig Maschinenverordnung 2023/1230) greift die GPSR ergänzend – insbesondere dort, wo sektorale Vorschriften bestimmte Risiken nicht abdecken, etwa bei vernetzten Funktionen oder beim Online-Vertrieb.
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