Naturwissenschaftlich gesehen ist Bier ein aus stärkehaltigen Rohstoffen gewonnenes, mit Hopfen gekochtes und vergorenes Getränk. In Deutschland darf Bier nach der Bierverordnung und dem vorläufigen Biergesetz nur aus Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt werden, außerdem muss Bier vergoren sein. Für obergärige Biere ist auch die Verwendung von anderem Malz erlaubt, wobei unter Malz künstlich zum Keimen gebrachte Getreide verstanden werden (Reis und Mais sind keine Getreide im Sinne dieser Verordnung).
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