Morgen geht`s los! Das PPWR bringt mehr Pflichten für Player im Sektor Kunststoffe & Co.

Quelle: SKZ 3 min Lesedauer

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Am 12. August treten zentrale Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung PPWR in Kraft, erinnert das SKZ aus Würzburg. Betroffen sind aber nicht nur Verpackungshersteller, sondern auch viele andere ...

Kennen Sie schon ihre Rolle(n)? Denn morgen schon tritt das PPWR der EU in Kraft, das die Verantwortlichkeiten und Pflichten für alle, die mit Kunststoffverpackungen zu tun haben, neu regelt. Das SKZ erklärt hier, worum es hauptsächlich geht ...(Bild:  KI-generiert)
Kennen Sie schon ihre Rolle(n)? Denn morgen schon tritt das PPWR der EU in Kraft, das die Verantwortlichkeiten und Pflichten für alle, die mit Kunststoffverpackungen zu tun haben, neu regelt. Das SKZ erklärt hier, worum es hauptsächlich geht ...
(Bild: KI-generiert)

Der 12. August 2026 markiert laut SKZ einen wichtigen Meilenstein für die europäische Verpackungsindustrie. Mit der neuen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) verfolgt die EU das Ziel, Verpackungen nachhaltiger, ressourcenschonender und transparenter zu machen. Die Verordnung schaffe dabei erstmals einen weitgehend einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen im europäischen Binnenmarkt. Doch mit dem Inkrafttreten zentraler Vorgaben der PPWR geraten nicht nur Verpackungshersteller in den Fokus. Auch zahlreiche Unternehmen generell aus der Kunststoffindustrie müssen demnach ihre Position innerhalb der Lieferkette korrekt einordnen und daraufhin künftig neue Anforderungen erfüllen. Das Gute: Das SKZ unterstützt Unternehmen bei der Einordnung ihrer Rolle in der Lieferkette und bei der Vorbereitung auf die EU-Verpackungsverordnung.

Neue Pflichten richten sich nach der Einordnung des Unternehmens

Nun müssen die Erzeuger die Einhaltung bestimmter Stoffbeschränkungen – etwa für PFAS und Schwermetalle – nachweisen und eine entsprechende Konformitätserklärung bereitstellen, wie es weiter heißt. Weitere Anforderungen – unter anderem zu Registrierung und Herstellerverantwortung – treten dann ab 2027 in Kraft. Hinzu kommen in den darauffolgenden Jahren Vorgaben zum Recycling, zum Rezyklateinsatz und zur Wiederverwendung von Verpackungen. Für viele Unternehmen bestehe die größte Herausforderung, wie gesagt, darin, die eigene Rolle innerhalb des Verpackungslebenszyklus korrekt einzuordnen. Die PPWR unterscheidet dabei vor allem zwischen Lieferanten, Erzeugern, Herstellern und Importeuren. Von dieser Einordnung hängen dann die jeweiligen Pflichten und Verantwortlichkeiten ab. Die einzelnen Kategorien erklärt das SKZ im Folgenden näher:

  • Lieferanten stellen Verpackungen oder Verpackungsmaterial bereit und müssen deshalb relevante Informationen für die Konformitätsbewertung liefern;
  • Erzeuger produzieren Verpackungen oder verpackte Produkte und tragen deshalb die Verantwortung für den Nachweis der Konformität;
  • Hersteller sind jene Akteure, die verpackte Produkte erstmals in einem EU-Mitgliedstaat bereitstellen und künftig zusätzlich der erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen;
  • Importeure bringen Verpackungen aus Drittländern erstmals auf den Unionsmarkt und müssen sicherstellen, dass diese den Anforderungen der PPWR entsprechen.

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