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Das PPWR bringt mehr Pflichten für Player im Sektor Kunststoffe & Co.

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Bei Transportverpackungen gibt es Besonderheiten

Speziell bei Transportverpackungen lässt sich die Frage, wer tatsächlich als Erzeuger gilt, häufig nicht auf den ersten Blick beantworten, wie die Würzburger Kunststoffexperten anmerkten. Unternehmen, die Transport-, Service- oder Primärproduktionsverpackungen in ihrer endgültigen Form produzieren und erstmals bereitstellen, gelten nach der PPWR deshalb grundsätzlich als Erzeuger. Sie tragen damit insbesondere die Verantwortung für die Durchführung der Konformitätsbewertung sowie für die Erstellung und Bereitstellung der EU-Konformitätserklärung. Darüber hinaus sei stets zu prüfen, ob bei importierten Verpackungen die Voraussetzungen einer Importeurs-Rolle erfüllt seien. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein in der EU ansässiges Unternehmen Verpackungen oder verpackte Produkte aus einem Drittland bezieht und diese erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt. In diesem Fall treffen Unternehmen auch die spezifischen Pflichten eines Importeurs respektive Erzeugers nach der PPWR.

Als erste PPWR-Orientierung soll folgendes gelten:

Produzenten starrer und dabei leerer Transportverpackungen – beispielsweise Kisten oder Paletten – werden in der Regel als Erzeuger eingeordnet. Bei flexiblen Verpackungen (etwa Stretchfolien oder Umreifungsbänder) sieht die PPWR häufig eine andere Rollenverteilung vor, weil die endgültige Form der Verpackung dann oft erst durch die Anwendung beim Kunden vorliegt. Deshalb wird der Produzent von solchen Verpackungsmaterialien meist als Lieferant betrachtet. Das Unternehmen, dass dann befüllt oder verpackt, übernimmt dagegen regelmäßig die Rolle des Erzeugers und gegebenenfalls auch des Herstellers. Je nach Geschäftsmodell können aber auch mehrere Rollen gleichzeitig zutreffen – beispielsweise die des Lieferanten sowie des Erzeugers oder Importeurs. Eine sorgfältige Analyse der eigenen Liefer- und Wertschöpfungskette ist deshalb entscheidend, rät das SKZ, das dabei mit Rollen- und Betroffenheitsanalysen, mit der Zusammenstellung der erforderlichen technischen Informationen für die Konformitätsbewertung, mit Schulungen sowie per fachlicher Begleitung bei der Umsetzung der Verordnung zur Seite steht.

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